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AHO Aktuell - 06.07.2007

Bundesrat will strengere Anforderungen beim Schächten


Berlin (aho/lme) - Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur
Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes beschlossen, der die
Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen
Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, verschärft.
Zukünftig darf nach Willen der Länder eine Genehmigung nur noch
erteilt werden, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise
erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend
erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen
auftreten werden.

Damit reagiert der Bundesrat auf die veränderte Verfassungssituation
seit dem "Schächt-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom Januar
2002 und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Mai
2002. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem
Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter
gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein
Ausgleich zu schaffen ist, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland
herzustellen, sieht der Gesetzesantrag vor, dass von den getroffenen
Regelungen des Verwaltungsverfahrens nicht durch Landesrecht
abgewichen werden darf.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese
legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen
dem Deutschen Bundestag vor.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 424/07 (Beschluss)



 



 

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