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AHO Aktuell - 03.07.2007

Wildvogel-Geflügelpest im Kyffhäuserkreis amtlich festgestellt


Erfurt / Insel Riems (aho) - Durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf
der Ostseeinsel Riems wurde heute bei einem im Kyffhäuserkreis
(Thüringen) an der Talsperre Kelbra aufgefundenen Wildvogel
(Schwarzhals-Taucher) das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp
H5N1 amtlich nachgewiesen. Das teilt das Sozialministerium in Erfurt
mit. Eine Laborprobe dieses Wildvogels war zur Abklärung vom Thüringer
Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zum
nationalen Referenzlabor übersandt worden.

Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ist ein Sperrbezirk mit
einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem
Radius von zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels
ausgewiesen worden. Die Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet.

Im Sperrgebiet (Drei Kilometer-Radius) gilt eine absolute
Stallpflicht für Geflügel. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei
umherlaufen. Geflügelbetriebe werden regelmäßig kontrolliert.

Darüber hinaus gilt in den nächsten drei Wochen ein
Verbringungsverbot von Geflügel und Geflügelprodukten. Tierhalter im
Sperrbezirk sind verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen von
Geflügelställen Matten ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen
Desinfektionsmittel getränkt werden. Betriebsfremde Personen dürfen
Geflügelställe im Sperrgebiet nicht betreten. Feuchtgebiete, an denen
sich Wildvögel sammeln, werden verstärkt nach verendeten Tieren
abgesucht.

Im Beobachtungsgebiet (Zehn Kilometer-Radius) gilt ebenfalls eine
Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. In Grünanlagen sollten
Wasservögel nicht gefüttert oder angefasst werden. Hundehalter in der
Beobachtungszone werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der
Wildvogel-Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Die
Ansteckungsgefahr für Menschen ist außerordentlich gering und nur
nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich.



 



 

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