Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 27.06.2007

Schweinepest: Jäger kann zum Abschuss von Wildschweinen verpflichtet werden


Münster (aho) - Jäger (Jagdberechtigte) können zum Abschuss von
Wildschweinen verpflichtet werden, um eine Ausbreitung der
Schweinepest zu verhindern. Dies hat der 13. Senat des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster mit Beschluss vom 26.06.2007
entschieden. Er hat damit in einem Beschwerdeverfahren den Beschluss
des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25.04.2007 bestätigt. In diesem
Beschluss hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines
Jagdberechtigten abgelehnt, der sich gegen eine Tierseuchenverfügung
des Landrats des Kreises Euskirchen gewandt hatte. In der
Tierseuchenverfügung war der Jagdberechtigte nach Ausbruch der
Schweinepest im Kreis Euskirchen verpflichtet worden, in seinem Revier
vom 01.04.2007 bis zum 31.07.2007 monatlich 10 Wildschweine zu
erlegen, um einem im Hinblick auf die Seuchengefahr unbedenklichen
Bestand von 2 Sauen je 100 ha Waldgebiet näher zu kommen.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen
ausgeführt: Infizierte Wildschweine bildeten ein Reservoir für den
Schweinepestvirus und spielten eine wichtige Rolle bei der
Verbreitung der Seuche. In der Vergangenheit hätten durch
Wildschweine ausgelöste Schweinepestepidemien zu erheblichen Schäden
geführt. Nach den unwidersprochenen Angaben des Landrats des Kreises
Euskirchen sei es bei einer derartigen Epidemie in
Nordrhein-Westfalen in den Kreisen Recklinghausen und Borken zwischen
März und Ende Juni 2006 zu Schäden in Höhe von 82.000.000 € gekommen.

Angesichts des Wildschweinbestandes im ca. 1000 ha großen Revier des
Jagdberechtigten sei davon auszugehen, dass die Erlegung von 10
Wildschweinen pro Monat auch tatsächlich möglich sei.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 13 B 703/07



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de