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AHO Aktuell - 27.06.2007

Vogelgrippe: Hinweise zum Umgang mit kranken oder verendeten Tieren


Frankfurt a. M. (aho) - Nach dem erneuten Ausbruch der Vogelgrippe in
Deutschland geben Experten des Bundesverbandes Praktizierender
Tierärzte (bpt) folgende Hinweise zum Umgang mit kranken oder
verendenden Tieren:

* Mitleid mit einem verletzten oder kranken Wildvogel darf nicht in
Unvorsichtigkeit münden. Auf keinen Fall dürfen die Tiere mit bloßen
Händen berührt werden.

* Beim Fund von toten oder erkrankten Wildvögeln ist sofort das
nächste Veterinäramt zu verständigen.

* Hunden und Katzen darf in potentiellen Seuchengebieten kein
Freilauf gestattet werden.

Aus Sicht der praktizierenden Tierärzte besteht weiterhin Grund für
massive Kritik an der deutschen Seuchenbekämpfung, denn wie die
jüngsten Ereignisse in Nürnberg zeigen, ist ein erneuter Befall von
Nutztierbeständen mit der Vogelgrippe nicht ausgeschlossen. Umso
erstaunlicher ist es, dass die zuständigen Behörden in den
Bundesländern die letzten Monate untätig haben vergehen lassen, ohne
eine Einbindung der praktizierenden Tierärzte vor Ort in die
Seuchenbekämpfung sicherzustellen (z. B. Verträge mit praktizierenden
Tierärzten abschließen, Seuchenübungen durchführen etc.).



 



 

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