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AHO Aktuell - 27.06.2007

Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Leipziger Land amtlich festgestellt


Leipzig (aho) - Durch das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest im
Friedrich-Löffler-Institut wurde gestern bei drei am 25.06.2007 tot
aufgefundenen Schwänen in Frohburg, OT Eschefeld, das hochpathogene
Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Damit hat sich der
Verdacht von Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Leipziger Land
bestätigt.

Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird um den
Fundort ein Restriktionsgebiet eingerichtet (ca. 3km Durchmesser) und
durch Schilder mit der Aufschrift "Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk"
markiert. In diesem Gebiet gelten insbesondere für geflügelhaltende
Betriebe Beschränkungen, um die mögliche Einschleppung des Virus in
Hausgeflügelbestände zu verhindern. Aus dem Sperrbezirk dürfen 21 Tage
lang kein Geflügel, keine Vögel, keine Eier und kein Geflügelfleisch
ein- und ausgeführt werden. Geflügelhaltungen dürfen ausschließlich
von Befugten betreten werden. Weiterhin gilt ein Freilaufverbot für
Hunde und Katzen.

Die in Sachsen im Rahmen der Geflügelpestbekämpfung bestehenden
Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere die Festlegungen in
den Risikogebieten, sind hiervon nicht berührt und bestehen fort.



 



 

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