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AHO Aktuell - 26.06.2007

Schweizer Futtermittelkontrolle findet Melamin in Futtermitteln aus China


Posieux (aho/lme) - Die amtliche Futtermittelkontrolle der
Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP der Schweiz hat
festgestellt, dass gefälschte Ware aus China in die Schweiz
eingeführt worden ist. Bestimmte chinesische Exporteure haben demnach
Mischungen aus Getreide-Nebenprodukten mit Harnstoff als Maiskleber
ausgegeben. Harnstoff ist zwar in der Wiederkäuerfütterung erlaubt,
seine Derivate, Melamin und Cyanursäure, die ebenfalls in einigen
Proben gefunden wurden, sind hingegen in der Tierfütterung verboten.
ALP hat die fraglichen Chargen blockieren lassen.

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle hat die
Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP festgestellt, dass
11 der 63 von ihren Inspektoren gezogenen Maiskleber-Proben keinen
Maiskleber enthielten. Hingegen handelte es sich um eine Mischung aus
Getreide-Nebenprodukten, vornehmlich aus Weizen, in der vor allem
Harnstoff in größeren Mengen enthalten war. Gemäß den von ALP
vorgenommenen Nachforschungen wurden bis zu 15 % dieser Substanz
hinzugefügt, um schließlich einen Rohproteingehalt von ca. 60 % zu
erreichen wie es bei Maiskleber zu erwarten wäre.

Zwei unerlaubte Substanzen: Melamin und Cyanursäure

Zudem enthielten vier Proben nicht nur Harnstoff, sondern auch
Harnstoffderivate: Melamin sowie eine verwandte Substanz, die
Cyanursäure. Beide Substanzen sind in der Tierfütterung nicht
erlaubt.

2.500 Tonnen importiert

Dieser Betrug betrifft etwa 2.500 Tonnen Maiskleber, die während der
sechs vergangenen Monate in die Schweiz importiert wurden. Durch die
Nachforschungen von ALP, und zusammen mit dem Futtermittelhandel,
wurden die zweifelhaften Chargen auf dem Schweizer Markt
identifiziert und blockiert. Je nach den gefundenen Inhaltsstoffen
werden diese entweder erneut mit einer entsprechenden Etikettierung
für die Wiederkäuerfütterung erlaubt, vernichtet oder wieder
exportiert. Bestimmte Mischfutter, die diesen gefälschten Rohstoff
enthielten, wurden aus dem Verkehr gezogen, wobei ein großer Teil
dieser Ware bereits verfüttert worden war, bevor die Fälschung
aufgedeckt wurde. Auf Grund der Risikobewertung der European Food
Safety Authority (EFSA)1 und der Food and Drug Administration (FDA)2
sowie der bisher gefundenen Gehalte, ist nicht von einer Gefährdung
der Konsumentinnen und Konsumenten auszugehen.

80 % des Maisklebers stammen aus China

Maiskleber ist ein proteinreiches Ausgangsprodukt (ca. 60 %
Rohprotein), das in der Wiederkäuer- und Geflügelfütterung sehr
geschätzt wird. Er wird in der Schweiz nicht produziert. In der
Vergangenheit wurde Maiskleber vornehmlich aus den Vereinigten
Staaten importiert. Die GVO-Problematik bei Futtermitteln führte
jedoch dazu, dass sich die Schweiz einem anderen Exportland zuwandte.
China wurde zum Hauptlieferanten mit mehr als 80 % der jährlich
importierten 50.000 Tonnen Maiskleber.

Harnstoff nur in der Wiederkäuerfütterung erlaubt

Harnstoff ist ein Futterzusatz, der einzig in der
Wiederkäuerfütterung erlaubt ist. In der Schweine- und
Geflügelfütterung kann dieser Zusatzstoff zu einer Überlastung der
Nieren führen.

Zahlreiche Länder betroffen

Der Betrug betrifft nicht nur Maiskleber, sondern ebenso Weizen- und
Reiskleber. Letztere werden allerdings nur in geringen Mengen oder
überhaupt nicht in die Schweiz eingeführt. Abgesehen von der Schweiz
sind zahlreiche andere Länder, darunter die Vereinigten Staaten und
Südafrika, von dieser Importwelle gefälschter chinesischer
Ausgangsprodukte betroffen.

Katzen- und Hundefutter

Vergangenen März hatte ein amerikanischer Fabrikant freiwillig 90
Haustierfuttermittel zurückgezogen. ALP hatte festgestellt, dass
keines dieser Produkte in der Schweiz verkauft worden war, entschied
aber dennoch, zusätzliche Nachforschungen zu betreiben. Hierbei
zeigte sich, dass bestimmte aus den Vereinigten Staaten importierte
Hundefutter diese unerlaubten Substanzen aufwiesen. Die gefundenen
Gehalte überschreiten die von der EFSA provisorisch empfohlenen
Grenzwerte wesentlich. Der Rückruf der betroffenen
Futtermittel-Chargen wurde angeordnet.

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1 EFSA: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
2 FDA: Lebensmittel-Arzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten




 



 

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