Aktuelle Meldungen - Nachrichten suchen - kostenloses Abo - Nachricht weiterempfehlen
blockquote>
AHO Aktuell - 18.06.2007
VG Arnsberg bestätigt umfassendes Tierhaltungsverbot gegen Landwirt
Arnsberg / Hagen (aho) - Einem ausgebildeten Landwirt, der an
mehreren Standorten in Hagen und Umgebung eine Vielzahl verschiedener
Tiere, u.a. Schafe, Ziegen, Enten und Hunde, hält, ist die
Tierhaltung zu Recht untersagt worden. Mit diesem Ergebnis endeten
mehrere Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, mit denen
sich der Kläger und Angehörige seiner Familie gegen das Einschreiten
des Oberbürgermeisters aufgrund des Tierschutzgesetzes gewandt hatte.
Seit mehr als zehn Jahren hatten die Kontrollen immer wieder zu
Beanstandungen der Tierhaltung durch Veterinärmediziner geführt.
Wiederholt hatte die Stadtverwaltung konkrete Anordnungen, z.B. für
die Rinderhaltung, erlassen. Dennoch kam es nach den Feststellungen
der Behörde nach wie vor zu vielfältigen schwerwiegenden Verstöße
gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen.
In den Begründungen der Urteile vom 4. Juni 2007 führt die 14. Kammer
des Gerichts u.a. aus: Nach dem Tierschutzgesetz seien die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, um eine artgemäße Haltung sicherzustellen und
Schmerzen sowie vermeidbare Leiden oder Schäden zu verhindern. Werde
diesen Pflichten grob zuwidergehandelt und sei aufgrund bestimmter
Tatsachen damit zu rechnen, dass sich dieses Verhalten fortsetze,
könne das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder
Art untersagt werden.
Die Voraussetzungen eines umfassendenden Verbots der Tierhaltung seien
im konkreten Fall erfüllt. Die zahlreichen tierschutzwidrigen
Vorkommnisse in der Vergangenheit rechtfertigten die Annahme, dass der
Kläger auch künftig mit dem von ihm gehaltenen oder betreuten Vieh
nicht vorschriftsmäßig umgehen werde. Spezielle, auf einzelne
Missstände bezogene Ordnungsverfügungen in den letzten Jahren seien
erfolglos geblieben. Ein milderes Mittel als ein umfassendes Haltungs-
und Betreuungsverbot sei daher nicht ersichtlich. Weitere Verbote
gegenüber Familienangehörigen des Klägers bestätigte das Gericht
ebenfalls.
Als "bedauernswerten vorläufigen Höhepunkt" in einer ganzen Reihe von
Pflichtverletzungen bezeichneten die Richter die seit Monaten
andauernde Vernachlässigung eines Schafes, das eine eitrige
Entzündung des Sprunggelenks an einem Hinterlauf aufwies. Ursache
waren nach dem veterinärmedizinischen Untersuchungsbefund mehrere
sehr alte, aber nach wie vor akut entzündete Zusammenhangstrennungen
der Haut durch einen spitzen Gegenstand, dem Aussehen nach durch
einen Forkenstich. Das Schaf hatte zumindest über Wochen hinweg stark
gelahmt, indem es sich nur noch auf drei Beinen bewegte. Das Gelenk
war vollständig bewegungsunfähig geworden. Das Schaf hielt den Lauf
seitlich abgewinkelt etwa 20 cm über dem Boden. Es hatte über Monate
hinweg erhebliche Schmerzen und Leiden erfahren und hätte längst
tierärztlich behandelt werden müssen. Erst nachdem der Beklagte eine
Überprüfung angekündigt hatte, reagierte der Kläger auf die
Verletzung; er hat das Tier am folgenden Tag getötet.
Az.: 14 K 2581/06, 14 K 443/06, 14 K 2018/06
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de