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AHO Aktuell - 14.06.2007

Zürich: Werden weitere Tierhalter zur Kasse gebeten?


(lid) - Möglicherweise müssen bald auch Halter von Fischen, Vögeln
und Pferden Beiträge an den Tierseuchenfonds des Schweizer Kantons
Zürich abliefern. Der Regierungsrat prüft eine entsprechende Änderung
der Tierseuchenverordnung, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.
Heute zahlt der Kanton den Löwenanteil von jährlich einer halben
Million Franken in den Tierseuchenfonds. Der Rest stammt von
beitragspflichtigen Tierhaltern, von Gebühren für Viehhandelspatente
und Exporterzeugnisse für tierische Nebenprodukte und von Zinsen.

Diese Liste erstellt der Regierungsrat in seiner am 14. Juni
veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Kantonsrat Hansjörg
Schmid (SVP, Dinhard). Schmid und mitunterzeichnende
Parlamentsmitglieder wollen verhindern, dass Kosten für die Bekämpfung
"neuer Tierseuchen wie der Vogelgrippe" den Fonds zusätzlich belasten.
Dafür müsse der Staat aufkommen.

Die Finanzierung der Seuchenbekämpfung aus dem Tierseuchenfonds
erachtet der Regierungsrat als berechtigt. Ohnehin trage der Kanton
die Hauptlast des Fonds, und ein allfälliges Defizit werde von der
öffentlichen Hand getragen. Allerdings will der Kanton prüfen, wie der
Fonds gespiesen wird. Bisher seien verschiedene Haltergruppen nicht
belastet worden. Weil das Bundesrecht vorsehe, auch Halter von
Geflügel, Fischen und Pferden für Tierverluste infolge einer Seuche zu
entschädigen, sei zu prüfen, "ob neu auch solche Personen zur Leistung
von Beiträgen verpflichtet werden sollen".





 



 

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