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AHO Aktuell - 04.06.2007

Niedersächsische Tierschutzleitlinie zur Milchkuhhaltung verabschiedet


Hannover (aho) - Für Schweine, Legehennen und Kälber sind
detaillierte Haltungsanforderungen in der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt. Allerdings fehlten
bisher spezialgesetzliche Regelungen für die Milchkuhhaltung. Das
Tierschutzgesetz fordert eine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung aller vom Menschen gehaltenen Tiere.

Um die tierschutzfachlichen Anforderungen an die Haltung von
Milchkühen zu konkretisieren, wurde vom niedersächsischen
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen eine Arbeitsgruppe aus
Vertretern der Wissenschaft, der Veterinärbehörden, der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Tierschutzbeirates des
Landes unter Federführung des Tierschutzdienstes des LAVES
einberufen. Diese hat in den vergangenen Monaten eine
Tierschutzleitlinie erarbeitet.

Die jetzt verabschiedete Tierschutzleitlinie wird Behörden und
Tierhaltern bei der tierschutzfachlichen Beurteilung sowohl von Neu-
und Umbauten als auch von bestehenden Rinderhaltungen Hilfestellung
geben. Während für Neubauten tierschutzfachliche Mindestanforderungen
zusammengestellt und darüber hinaus Empfehlungen für zusätzlichen
"Kuhkomfort" gegeben werden, sind für Altbauten Richtwerte genannt,
die als Grundlage für die tierschutzfachliche Beurteilung von
Problemfällen in bestehenden Rinderhaltungen genutzt werden können.

Dabei werden insbesondere die Bereiche angesprochen, die
erfahrungsgemäß immer wieder Anlass zu Diskussionen geben.
Beispielhaft sind hier Abmessung und Gestaltung von Liegeboxen,
Breite und Bodengestaltung von Laufgängen oder das Verhältnis von
Tierzahl zu Fressplätzen und Liegeboxen zu nennen. Da auch in
Niedersachsen eine Abkehr vom sommerlichen Weidegang hin zur
ganzjährigen Stallhaltung zu beobachten ist, muss hier ein Ausgleich
durch größere Verkehrs- und Bewegungsflächen im Stall geschaffen
sowie für ausreichend Klimareize durch Luft, Licht und Sonne z.B.
durch das Angebot von Laufhöfen gesorgt werden.

Da die dauerhafte Anbindehaltung wesentliche arteigene
Verhaltensweisen von Kühen, wie Bewegungs-, Sozial und
Komfortverhalten erheblich einschränkt, ist sie für Neubauten nicht
mehr zeitgemäß. Für bestehende Anbindehaltungen werden besondere
Anforderungen festgelegt und ein Ausgleich des Bewegungsdefizits
gefordert.

"Die Leitlinien ermöglichen eine niedersachsenweit einheitliche
Beurteilung von Milchkuhhaltungen durch die kommunalen
Veterinärbehörden und geben Bauherren Sicherheit bei der Planung von
Neubauten" erklärte Minister Ehlen in Hannover. "Darüber hinaus
tragen sie dazu bei, niedersächsische Positionen und Vorstellungen
sowohl bundesweit als auch auf EU-Ebene zu vertreten. Dies ist
insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass inzwischen mit
Vorarbeiten für eine EU-Milchkuhrichtlinie begonnen worden ist" so
Ehlen weiter. In Niedersachsen halten ca.15.000 Rinderhalter über
700.000 Milchkühe.


 



 

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