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AHO Aktuell - 01.06.2007

Experten sehen keine Risiken für Mensch und Tier: Gen-Mais darf freigesetzt werden


Braunschweig (aho/lme) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute der Firma Monsanto die
Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais zu wissenschaftlichen
Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die Freisetzungen sollen
stattfinden in Oberboihingen und Grünsfeld (Baden-Württemberg), Klein
Lüsewitz und Gerdshagen (Mecklenburg-Vorpommern), Gerbitz und Bergzow
(Sachsen-Anhalt), Rasslitz (Sachsen), Düllstadt (Bayern) und
Niedermöllrich (Hessen). Die genehmigten Freisetzungsflächen umfassen
eine Größe von maximal 5000 Quadratmetern je Standort. Die Firma
Monsanto darf in den Jahren 2007 bis 2011 maximal 50.000 Pflanzen je
Standort und Jahr freisetzen, am Standort Niedermöllrich in den Jahren
2008 bis 2011.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von
dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und
Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veränderten
Mais zu vermeiden, muss der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen
und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit nicht gentechnisch
verändertem Mais 200 Meter Abstand halten. Ferner ist um den
gentechnisch veränderten Mais ein Gürtel aus konventionellem Mais zu
säen, der zeitgleich mit dem Genmais blüht. Das gentechnisch
veränderte Saat- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Eine Verfütterung
oder die Verwendung des Mais als Lebensmittel sind nicht zulässig.
Nicht für Analysen verwendetes Material muss vernichtet werden. Nach
Abschluss des Freisetzungsversuchs wird eine einjährige Anbaupause für
Mais eingehalten, um ggf. nachwachsende gentechnisch veränderte
Maispflanzen entfernen zu können.

Die zur Freisetzung genehmigten Maissorten sind resistent gegen die
Raupen des Schmetterlings "Maiszünsler" beziehungsweise gegen den
Käfer "Maiswurzelbohrer" und seine Larven. Einige der Maissorten sind
gegen den Wirkstoff Glyphosat resistent, der gegen Unkräuter
eingesetzt wird. Bei den genehmigten Freisetzungsversuchen werden
Kreuzungen der gentechnisch veränderten Maislinien MON89034 und
MON88017 sowie MON89034 und NK603 ausgebracht. Die Pflanzen wurden auf
konventionellem Wege miteinander gekreuzt und sollen die
entsprechenden gentechnisch veränderten Eigenschaften der jeweiligen
"Eltern" aufweisen, die ebenfalls freigesetzt werden. Im Rahmen der
Freisetzung will der Antragsteller Empfehlungen zum Einsatz
glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel erarbeiten und die
Eigenschaften der Pflanzen im Freiland untersuchen.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen
die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 15.000
Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des
Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die
Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für
Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert
Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des
unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der
Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der
Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die
Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der
Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der betroffenen
Bundesländer unterstützt.

Hintergrundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und
ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik.
Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie
freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle
der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist
die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche
Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch
veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die
BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des
Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt
das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende
gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing
House.



 



 

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