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AHO Aktuell - 23.05.2007

NRW: Pflichtuntersuchungen zum Schutz vor Schweinepest


Düsseldorf (aho) - Als erstes Bundesland macht Nordrhein-Westfalen im
Rahmen seines Tierseuchenfrühwarnsystems Untersuchungen auf
Schweinepest zur Pflicht. Damit will Landwirtschaftsminister Eckhard
Uhlenberg zukünftig verhindern, dass es wie im Jahr 2006 zu einem
Verschleppen der für Tiere hochansteckenden Seuche kommt, weil diese
nicht rechtzeitig erkannt wird. Ab sofort müssen zwingend
Ausschlussuntersuchungen durchgeführt werden, wenn es in einem Bestand
zu erhöhten Tierverlusten kommt oder eine unklare fieberhafte
Erkrankung auftritt. Die Untersuchungen sind für die Landwirte
kostenlos und werden von der Tierseuchenkasse getragen. "Wir betreten
mit dieser Untersuchungspflicht Neuland in der Tierseuchenbekämpfung",
so Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg. "Die schrecklichen
Bilder des letzten Krankheitsausbruchs haben gezeigt, dass wir so früh
wie möglich in der Seuchenprävention ansetzen müssen. Da eine
Schweinepestinfektion im Anfangsstadium leicht mit einer Grippe
verwechselt werden kann, werden wir ab sofort kein Risiko mehr
eingehen."

Für die Untersuchungen werden entweder eine repräsentative Zahl
Blutproben überprüft oder aber verendete Tiere seziert. Parallel zur
Schweinepest werden die Proben auch auf die ebenfalls für Schweine
hochansteckende Aujeszkysche Krankheit untersucht. Diese
Virusinfektion ist vor allem für Ferkel oft tödlich.

Die Schweinepest war zuletzt im März 2006 in den Kreisen Borken und
Recklinghausen ausgebrochen und dauerte bis Ende Juni. Mehr als
120.000 Schweine mussten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung auf
Anweisung der Europäischen Kommission getötet werden. In Spitzenzeiten
waren vor Ort mehr als 450 Helfer im Einsatz.



 



 

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