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AHO Aktuell - 16.05.2007

Vogelgrippe: Schleswig-Holstein lockert Stallpflicht für Geflügel


Kiel (aho) - Das von der Aufstallpflicht für Geflügel betroffene
Gebiet von Schleswig-Holstein wird künftig nur noch zwei Prozent statt
wie zuletzt 20 Prozent Landesfläche umfassen. Das teilt das
Landwirtschaftsministerium in Kiel mit.

Auch in Zukunft wird eine Geflügelhaltung entweder in geschlossenen
Ställen oder in nach oben abgedeckten Volieren zumindest in folgenden
Bereichen erforderlich bleiben:

- 500 Meter Küstensaum an Nord- und Ostsee,

- 500 Meter Ufersaum bei den großen Inseln (zum Beispiel Fehmarn,
Föhr und Pellworm),

- ausgewiesene Naturschutzzonen (zum Beispiel Naturschutzköge) an der
Westküste und

- 500 Meter Elbufersaum.

Weiterhin berücksichtigt werden im Binnenland Bereiche, in denen es zu
gehäuften Feststellungen im zurückliegenden Jahr kam (zum Beispiel im
Bereich Molfsee). Darüber hinaus führen die Kreise für einzelne
ausgewählte Standorte im Land eine Risikoanalyse durch, die eine
besondere Wildvogeldichte aufweisen. Sie legen auf dieser Grundlage
etwa für die großen Seen fest, inwieweit hier weiterhin zusätzliche
Schutzmaßnahmen gelten müssen.

Landwirtschaftsminister von Boetticher begründete seinen Entschluss
mit einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
zur Vogelgrippe. Diese Analyse vom 26. April 2007 geht zwar weiterhin
davon aus, dass der Erreger bei den heimischen Wildvögeln vorhanden
ist. Wegen der ausbleibenden Befunde im europäischen Raum sowie im
Rahmen des in Deutschland fortgesetzten Wildvogelmonitorings kommt das
Gutachten aber zu dem Schluss, dass derzeit die allgemeine
Gefährdungslage nicht mehr "hoch" sondern "mäßig" ist.

Zugleich dankte von Boetticher ausdrücklich Amtstierärzten und
Geflügelhaltern für ihre bisher schon unternommenen Anstrengungen, um
eine Einschleppung des gefährlichen Vogelgrippevirus von der
Wildtierpopulation in die Nutztierbestände zu verhindern. "Unsere
Vorbeugemaßnahmen zum Schutz des Geflügels waren bislang sehr
erfolgreich", urteilte der Minister. "Die bisher in Schleswig-Holstein
geltenden Schutzmaßnahmen besaßen auch über die Landesgrenzen hinaus
Modellcharakter für viele andere deutsche Bundesländer", sagte er.

Bislang wurden in Schleswig-Holstein über 4.300 verendete Tiere auf
das Vogelgrippevirus untersucht und dabei in 32 Fällen der Virustyp
H5N1 festgestellt. Der letzte Fall datiert dabei auf den Mai 2006.

Land und Kreise sowie kreisfreie Städte haben vereinbart, die neue
Gebietskulisse mit Wirkung zum 21. Mai 2007 in Kraft zu setzen. Nähere
Auskünfte zur jeweiligen örtlichen Betroffenheit erteilen die
Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Sofern es nicht
zu neuen Vogelgrippe-Befunden in Europa kommt, ist eine neuerliche
Risikobewertung für Schleswig-Holstein zum Herbst 2007 vorgesehen.



 



 

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