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AHO Aktuell - 15.05.2007

95 % der Futterproben ohne Beanstandung +++ oft nur Deklarations -und Aufzeichnungsmängel


Gießen (aho/lme) - 447 Futtermittelproben bei Herstellern, Händlern
und Tierhaltern hat das Gießener Regierungspräsidium (RP) im
vergangenen Jahr überprüft. Die amtlichen Kontrolleure konnten dabei
ein positives Ergebnis verzeichnen: Nahezu 95% aller Proben
entsprachen den futtermittelrechtlichen Vorschriften und zeigten
keinerlei Grund zur Beanstandung. Von den durchgeführten 4.409
Analysen entsprachen lediglich 285 (= 5,8%) nicht den gesetzlichen
Vorgaben. Hierbei waren vorwiegend Deklarationsmängel und
Ungenauigkeiten bei der Auszeichnung der Futtermittel nachzuweisen.
Bei so genannten "unerwünschten Stoffen", wie etwa dem Dioxin, lag die
Beanstandungsquote bei 0,0%; Überschreitungen der festgesetzten
Höchstgehalte konnten nicht festgestellt werden.

Das Dezernat Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische
Erzeugnisse des Gießener Regierungspräsidiums überwacht hessenweit 264
gewerbliche Hersteller von Futtermitteln, Vormischungen und
Zusatzstoffen, 10.490 landwirtschaftliche sowie 773
Handels-Betriebe. Ziel der Kontrolleure ist, dass nur gesunde und
rückstandsfreie Lebensmittel in den Umlauf und damit in die
Nahrungskette gelangen. Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln,
Gesundheits- und Umweltbelastungen gilt es durch gezielte Kontrollen
zu verhindern. Hierbei richten die amtlichen Kontrolleure ihr
Augenmerk vor allem auf die unerwünschten Stoffe in Futtermitteln. Als
solche werden Verunreinigungen bezeichnet, die aus der Umwelt oder dem
Herstellungsprozess der Futtermittel stammen. "Schadstoffe können
natürlichen Ursprungs sein (Beispiel Mykotoxine) oder aus menschlicher
Aktivität stammen, wie zum Beispiel Dioxine, PCB und Blei", erklärt
der Leiter der Amtlichen Futtermittelüberwachung, Helmut Reinhard.
"Dioxine und dioxinähnliche Biphenyle sind besonders giftig und
langlebig. Über die Nahrung aufgenommen, reichern sie sich im
Fettgewebe von Tieren und Menschen an, werden nicht abgebaut und
können so die Gesundheit gefährden." Zur Durchsetzung der
futtermittelrechtlichen Vorschriften verhängten die Beamten im Jahre
2006 insgesamt drei schriftliche Verwarnungen. 18
Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet und an das zuständige
Bundesland, welches für die Herstellung des Produktes zeichnet,
abgegeben. Wegen des Verdachts einer Straftat - hier wurde am
Haltbarkeitsdatum eines Katzenfutters manipuliert - musste die Behörde
ein Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. "Insgesamt ist
festzuhalten, dass die Futtermittel auch im vergangenen Jahr weit
überwiegend den futtermittelrechtlichen Vorschriften entsprachen",
resümiert Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip und ergänzt: "Auch
im Kalenderjahr 2007 wird die Amtliche Futtermittelüberwachung ihren
Teil dazu beitragen, dass nur Futtermittel erzeugt und in den Verkehr
gebracht werden, die dem Wohl der Tiere und damit auch dem Verbraucher
dienen."





 



 

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