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AHO Aktuell - 26.04.2007

Schweinepest: Jagdpächter muss zehn Sauen im Monat erlegen


Aachen (aho) - Jagdberechtigte können zum Abschuss von Wildschweinen
verpflichtet werden, um Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern.
Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen entschieden.
Damit hat das Gericht den Antrag auf vorläufigen Rechtschutz eines
Jagdberechtigten gegen tierseuchenrechtliche Maßnahmen des Kreises
Euskirchen abgewiesen.

Nach Ausbruch der Schweinepest im Kreisgebiet hatte der Kreis
Euskirchen (Antragsgegner) gegenüber dem Antragsteller angeordnet,
dass in seinem Revier in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2007
monatlich 10 Wildschweine zu erlegen seien, wobei verendete oder
anderweitig getötete Tiere auf diese Zahl angerechnet werden.
Hiergegen hatte sich der Antragsteller im Wesentlichen damit gewandt,
dass diese Abschusszahlen in seinem Jagdgebiet nicht zu realisieren
seien. Dies auch deshalb, weil er nicht über die zum Abschuss
notwendigen Hochsitze verfüge. Die Kammer wies den Antrag ab. Es sei
zunächst grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, den
Antragssteller als Jagdausübungsberechtigten des streitbefangenen
Gebietes zu verpflichten, dort den Frühjahrsbestand an Wildschweinen
um 10 Tiere je Monat zu reduzieren, um einem seuchenmäßig
unbedenklichen Bestand von 2 Sauen pro 100 ha Waldgebiet näher zu
kommen und damit ein weiteres Verbreiten der im Kreis Euskirchen
ausgebrochenen klassischen Schweinepest zu verhindern. Darüber hinaus
diene die Maßnahme auch einem umfassenden Monitoring zwecks wirksamer
Bekämpfung der Schweinepest, die innerhalb des hier interessierenden
Gebietes in den letzten 6 Jahren dreimal ausgebrochen sei. Den
Bedenken des Antragstellers, die entsprechende Anzahl von Tieren nicht
erlegen zu können, habe der Antragsgegner dadurch Rechnung getragen,
dass die Jagungsmethode nicht vorgeschrieben werde und auf die Zahl
der monatlich zu erlegenden Tiere könnten auch verunfallte oder sonst
verendete Tiere angerechnet werden. Auch könnten Fallen zum Fangen und
Erlegen insbesondere von Frischlingen zum Einsatz gebracht werden.
Auch gebe es mobile Hochsitze. In die Erwägungen einzustellen sei
schließlich auch die Höhe der durch die Schweinepest verursachten
Schäden

Az.: 7 L 131/07



 



 

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