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AHO Aktuell - 25.04.2007

BVL genehmigt Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen


Bonn (aho) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute nach eigenen Angaben der Firma
Novoplant die Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen auf rund 100
Quadratmetern in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) genehmigt. Damit dürfen
in der Vegetationsperiode 2007 insgesamt 600 gentechnisch veränderte
Erbsenpflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt werden. Das
BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem
Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere
sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmassnahmen.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Rund 75.000 Bürger sprachen
sich, überwiegend durch die Unterzeichnung von Unterschriftenlisten,
gegen die Freisetzung aus. Die Argumente der Einwendungen wurden bei
der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft. Durch
die öffentliche Auslegung des Bescheids wird den Einwendern
Gelegenheit gegeben, nachzuvollziehen, in welcher Form das BVL die
Einwendungen in seiner Genehmigung bewertet und berücksichtigt hat.

Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung
(IPK) wird während der Freisetzung keine zum Sortiment der Genbank
gehörenden Erbsen im Freiland kultivieren, so dass Auskreuzungen in
das Erbmaterial der Genbank vermieden werden. Zu Flächen außerhalb des
Institutsgeländes, auf denen konventionelle Erbsen angebaut werden,
wird ein Abstand von mindestens 1000 Metern eingehalten. Da bei
Erbsenpflanzen überwiegend Selbstbestäubung stattfindet, ist die
Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung ohnehin gering. Die
Freisetzungsfläche wird abgeschirmt, so dass die Pflanzen für Vögel
und Kleinsäuger nicht zu erreichen sind. Die Fläche ist sorgfältig von
Hand abzuernten; nicht benötigtes Erntematerial ist zu vernichten. Im
Jahr nach der Freisetzung muss auf der Fläche nach nachwachsenden
Erbsenpflanzen gesucht werden, die zu entfernen sind. Sollten im Jahr
nach der Freisetzung gentechnisch veränderte Erbsen auftreten, so ist
die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern. Die im
Freisetzungsversuch gewonnenen Erbsen dürfen nicht als Lebensmittel
oder als Futtermittel außerhalb eines vorgesehenen Tierversuchs
verwendet werden.

In die gentechnisch veränderten Erbsen wurde Erbgut aus der
Ackerbohne, der Maus und dem Blumenkohlmosaikvirus eingebracht sowie
synthetisch erzeugtes. In Tierversuchen soll überprüft werden, ob
durch das Verfüttern der gentechnisch veränderten Erbsen Schweine vor
bestimmten Darminfektionen geschützt werden können.

Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für
Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des
Robert-Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen
des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der
Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der
Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die
Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL durch die
fachliche Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt.



 



 

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