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AHO Aktuell - 20.04.2007

Novelle des Gentechnikgesetzes: Einstieg in die Koexistenz


Berlin (aho/lme) - Im Rahmen der anstehenden Novellierung des
Gentechnikgesetzes hat der DRV in Abstimmung mit den
genossenschaftlichen Unternehmen zugesichert, Körnermais, der
außerhalb des vorgeschlagenen Isolationsabstandes von 150 Metern zu
einem Feld mit gentechnisch verändertem Mais angebaut wird, ohne
weitere Auflagen zur Verwendung in der Futterwirtschaft aufzunehmen.
"Dieses Signal wurde sowohl von der Bundesregierung als auch von der
Saatgutwirtschaft als maßgeblich für die weiteren Entwicklungen
eingestuft", erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen
Raiffeisenverbandes (DRV), bei der Jahrespressekonferenz in Berlin.

Den Isolationsabstand betrachtet der DRV als möglichen Einstieg in die
Koexistenz. Von der Bundesregierung erwartet Nüssel, dass auf Basis
der zukünftigen Praxis-Erfahrungen die wissenschaftliche
Notwendigkeit dieser Abstandregelung zu einem späteren, konkret
festgelegten Zeitpunkt kritisch überprüft wird.

Kennzeichnungsfreie Futtermittel: Angebot wird wenig genutzt

Um Wahlfreiheit zu gewährleisten, bieten genossenschaftliche
Mischfutterhersteller im Rahmen der gegebenen Rohstoffverfügbarkeit
auch kennzeichnungsfreie Futtermittel an. Die Organisation und
Aufrechterhaltung dieses Futtermittelsegmentes erfordert von den
Unternehmen aufwendige und kostenintensive Trenn-, Kontroll- und
Zertifizierungssysteme. Im Falle der Verarbeitung von Soja können in
der Regel nur durch die vollständige Umstellung von
Produktionsstandorten Vermischungen zwischen konventionellen und
transgenen Rohstoffen vermieden werden.

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung derartiger Produktionsschienen
ist eine ausreichende, stabile Nachfrage durch die Landwirte. Obwohl
in der öffentlichen Diskussion immer wieder angeführt wird, dass die
Landwirte dieser Technologie kritisch gegenüber stünden und den
Einsatz entsprechender Futtermittel auf ihren Betrieben ablehnten,
bleibt die Nachfrage der Landwirte nach kennzeichnungsfreier Ware
bislang deutlich hinter den Erwartungen der Futtermittelunternehmen
zurück. "Das aktuell verfügbare Angebot kennzeichnungsfreier
Mischfuttermittel wird nicht ausgeschöpft. Ändert sich das
Kaufverhalten der Landwirte nicht, ist ein deutlicher Rückgang des
Marktsegmentes kennzeichnungsfreier Mischfuttermittel
wahrscheinlich", betonte Nüssel.

Kennzeichnung tierischer Produkte: Fass ohne Boden

Der DRV spricht sich gegen eine Kennzeichnung tierischer Produkte aus,
die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt wurden. In
diesem Fall müsste die EU-Kommission konsequenterweise auch die
Verwendung von Zutaten in die Kennzeichnungspflicht aufnehmen, die
mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.

Der Lebensmitteleinzelhandel schätzt, dass bei einer solchen
Kennzeichnung rund 90 % der Verarbeitungsprodukte im Handel
gekennzeichnet werden müssten, obwohl keines dieser Produkte im
stofflichen Sinne "gentechnisch verändert" wäre. Nüssel sieht in
einer solchen Kennzeichnung keinerlei Informationsmehrwert für die
Verbraucher. Gleichzeitig würde der Verwaltungs- und Kostenaufwand
für die Unternehmen massiv ansteigen, ohne dass analytische
Kontrollen der Kennzeichnung am Produkt möglich wären.

Nicht zugelassene GVO: Handelsverzerrungen drohen

Es existiert eine wachsende Zahl von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO), die zwar in den USA und anderen Drittländern, nicht
aber in der Europäischen Union (EU) zugelassen sind. Solange keine
Harmonisierung der Zulassungen in den USA und der EU erfolgt, sind
ernsthafte Handelsverzerrungen, wirtschaftliche Risiken für
Unternehmen und Einschränkungen der tierischen Produktion in der EU zu
erwarten.

Der DRV-Präsident fordert, dass auf Gemeinschaftsebene statt einer
Nulltoleranz ein Kennzeichnungsschwellenwert für alle GVO etabliert
wird, die in Drittländern bereits zugelassen sind und damit auch eine
Sicherheitsbewertung durchlaufen haben.



 



 

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