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AHO Aktuell - 17.04.2007

Lebensmittel - und Futtermittelrecht: NRW will Namen Schwarzer Schafe nennen


Düsseldorf (aho/lme) - Nach der Anhörung der kommunalen
Spitzenverbände hat das Verbraucher-Informationsgesetz (VIG-NRW) für
Nordrhein-Westfalen die nächste Hürde genommen: Die Landesregierung
hat heute den Gesetzentwurf verabschiedet und damit das
parlamentarische Beratungsverfahren eröffnet. "Mit diesem Gesetz
stärken wir die Rechte und den Schutz der Verbraucher", sagte
Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Das VIG-NRW verpflichtet die
Behörden, vorbehaltlos über Verstöße gegen lebensmittel- und
futtermittelrechtliche Vorschriften zu informieren. Entsprechende
Anfragen können die Verbraucher schriftlich, mündlich oder
elektronisch stellen, sie sind innerhalb eines Monats zu beantworten.
Uhlenberg: "Mit unserem Gesetz bekommen die Behörden die
Rechtsgrundlage, die Namen von Schwarzen Schafen in der
Lebensmittelbranche öffentlich zu machen. Davon erhoffe ich mir eine
abschreckende Wirkung."

Auch nach der Verabschiedung eines VIG-Entwurfs durch die
Bundesregierung sieht Uhlenberg die Notwendigkeit, das Verfahren für
ein Landesgesetz zügig voranzutreiben. "Eine gesetzliche Regelung auf
Landesebene ist in jedem Fall erforderlich, damit die Verbraucher
Informationsansprüche gegenüber kommunalen Verbraucherschutzbehörden
erhalten. Zudem gehe ich davon aus, dass ein VIG auf Bundesebene nicht
vor Mitte 2008 in Kraft treten wird. Wir haben in Nordrhein-Westfalen
die Chance, im Interesse der Verbraucher deutlich früher soweit zu
sein", erklärte Uhlenberg.



 



 

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