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AHO Aktuell - 12.04.2007

Mecklenburg-Vorpommern: Stallpflicht für Hausgeflügel wird gelockert


Schwerin (aho) - Der zuständige Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) informiert darüber, dass
ab Sonntag, den 15. April 2007 die Stallpflicht für Hausgeflügel
gelockert wird. Danach kann Nutzgeflügel in weiten Teilen des Landes,
in denen in den Wintermonaten die Stallpflicht galt, wieder ins
Freiland. Nach Aussage des Ministers ist diese Lockerung möglich, weil
in Mecklenburg-Vorpommern seit mehr als einem Jahr keine Fälle des
hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1 aufgetreten sind. Lediglich in
dem engen Zeitraum vom 8. Februar bis zum 10. April letzten Jahres
wurde das Virus bei 194 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder
festgestellt; in den meisten Fällen davon auf der Insel Rügen. Zudem
hat der Frühjahrsvogelzug in diesem Jahr auf Grund des milden Winters
und des anhaltend milden Frühjahrs frühzeitig eingesetzt und geendet.

Auch umfangreiche, ständig weitergeführte Überwachungsuntersuchungen
bei Wildvögeln und Hausgeflügel ergaben keine Hinweise auf die
Gegenwart des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1 in der Region. So
wurden im Jahr 2006 mehr als 23.000 Proben von Wildvögeln,
Hausgeflügel, Säugetieren und Fischen und in diesem Jahr bereits mehr
als 2000 Proben auf den Erreger der Geflügelpest untersucht,
informiert Dr. Backhaus. Der letzte Nachweis in Deutschland wurde am
3. August 2006 bei einem Schwan im Dresdner Zoo geführt.

"Aus diesen Gründen ist die am Sonntag in Kraft tretende Lockerung
vertretbar", sagte der Minister. "Die Entscheidung hierzu erfolgte in
enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten,
Veterinären meines Hauses und des Landesamtes für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei sowie Ornithologen des
Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie nach fachlichen
Erwägungen und ornithologischen Gesichtspunkten. In den weiterhin
während der Sommermonate ausgewiesenen Risikogebieten ist das
Aufstallungsgebot weiter einzuhalten. Insbesondere handelt es sich
dabei um Küsten- und Binnengewässerbereiche, in denen auf Grund der
Erfahrungen und Beobachtungen der letzten Jahre traditionell brütende,
mausernde und übersommernde Wildvögel in hoher Konzentration
vorkommen. Diese Risikogebiete werden von den Landkreisen und
kreisfreien Städten öffentlich bekannt gemacht".

"Obgleich es in Deutschland derzeit eine entspannte Seuchenlage im
Hinblick auf Geflügelpest gibt, kann daraus nicht absolut
geschlussfolgert werden, dass es kein Risiko der Einschleppung des
Geflügelpestvirus in Nutzgeflügelbestände mehr gibt", betonte Minister
Dr. Backhaus. "Ich muss die Halter von Geflügel, die die Tiere nicht
ausschließlich in Ställen halten, deshalb auf ihre hohe Verantwortung
bei der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen hinweisen. Hierzu gehört
insbesondere, dass unklare Krankheits- bzw. Todesfälle von Geflügel
durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abgeklärt
werden müssen, Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu und
Gegenständen haben und Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt
werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Bei Verdachtsfällen
ist in jedem Fall das zuständige Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren."

"Bisher ist es in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, das Virus von den
Hausgeflügelbeständen fernzuhalten. Das soll auch in Zukunft so
bleiben", so der Minister. "Deshalb kann ich nicht oft genug meinen
Appell zur Vorsorge und nötigen Umsichtigkeit an die Geflügelhalter
richten".

Ebenso macht der Minister auf die im Zeitraum vom 15. März bis 31.
Mai jeden Jahres bestehende Untersuchungspflicht für Halter von
Geflügel in Freilandhaltung zur gewerblichen Zucht beziehungsweise ab
einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren aufmerksam.



 



 

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