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AHO Aktuell - 30.03.2007

Baden-Württemberg Stallpflicht für Nutzgeflügel kann gelockert werden


Stuttgart (aho) - "Das Freilandverbot für Nutzgeflügel kann in
sogenannten Risikogebieten ab Montag (2. April) wieder gelockert
werden. Da in Baden-Württemberg seit fast einem Jahr keine Fälle des
hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N1 aufgetreten sind und aufgrund des
in diesem Frühjahr frühzeitig einsetzenden Vogelrückzuges, werden die
Risikogebiete von bisher 1.000 Meter wieder auf 500 Meter Abstand zu
den betroffenen Gewässern reduziert", informierte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Donnerstag (29. März) in Stuttgart. Die bisher
vorliegenden umfangreichen Monitoringergebnisse bei Wildvögeln und
Nutzgeflügel in Baden-Württemberg sowie die warme Witterung hätten zu
einer neuen Risikobewertung geführt. Diese vertretbare Lockerung der
sogenannten Biosicherheitsmaßnahme erfolge in enger Abstimmung mit den
Bodenseeanrainern Bayern, Österreich und der Schweiz.

Entgegen der völligen Aufhebung der Aufstallungspflicht in der Schweiz
ist die Beibehaltung des Risikogebietes in Abstimmung mit dem
Nationalen Referenzlabor für Geflügelpest (Friedrich Löffler Institut
( FLI ) in Riems , Insel Rügen) sowie aufgrund der bestehenden
Rechtslage in Deutschland weiterhin erforderlich.

"Trotz der derzeit entspannten Vogelgrippesituation in Westeuropa sind
die Halter von Geflügel dennoch aufgefordert, auf die Einhaltung der
Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Insbesondere unklare Krankheits-
bzw. Todesfälle von Geflügel sind diagnostisch auf Geflügelpest
abzuklären beziehungsweise dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen",
betonte der Minister die hohe Verantwortung der Geflügelhalter.

Auf die im Zeitrahmen vom 15. März bis einschließlich zum 31. Mai
jeden Jahres bestehende Untersuchungspflicht für Geflügel in
Freilandhaltung zur gewerblichen Zucht beziehungsweise ab einer
Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren wurde nochmals hingewiesen
(Geflügelpestverordnung).

"Die intensiven Monitoringuntersuchungen in Baden-Württemberg werden
auch im laufenden Jahr fortgeführt. Mit unserem bundesweit bislang
einzigen Forschungsprogramm "Wildvögel und Vogelgrippe" mit
landesspezifischer Ausrichtung werden in den kommenden zwei Jahren
Ergebnisse erwartet, die künftig noch bessere, risikoorientierte
Schutz- und Überwachungsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe in
Baden-Württemberg ermöglichen sollen", erläuterte Hauk.

Im Jahr 2006 wurden in Baden-Württemberg landesweit insgesamt 7.223
Wildvögel untersucht, von denen insgesamt 19 H5N1-hochpathogen waren.
Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 5.807 Stück Nutzgeflügel und
gehaltene Vögel anderer Arten mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest
untersucht. Die bislang letzten beiden bestätigten Fälle von H5N1 in
Baden-Württemberg stammten von zwei Wildenten aus dem Kreis
Sigmaringen und wurden am 19. April 2006 diagnostiziert.

Im laufenden Jahr 2007 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 464
Wildvögel und 714 Stück Nutzgeflügel beziehungsweise Tiere aus Hobby
oder Zoos allesamt mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht
(Stand: 28. März 2007).



 



 

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