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AHO Aktuell - 30.03.2007

Landkreis Karlsruhe: Schutzmaßnahmen gegen Blauzungenkrankheit werden verschärft


Karlsruhe (aho) - Nachdem sich die Blauzungenkrankheit in Rheinland
Pfalz weiter ausgebreitet hat, entfallen ab sofort die erleichterten
Bedingungen, unter denen Wiederkäuer aus dem Restriktionsgebiet - so
auch aus dem Landkreis Karlsruhe - in nicht reglementierte Gebiete
verbracht werden dürfen. Bisher durften beispielsweise Kälber, die
nach dem 10.12.2006 geboren wurden ohne Untersuchung aus einem
Restriktionsgebiet herausgebracht werden. Dies ist nun nicht mehr
möglich. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
im Landratsamt Karlsruhe aktuell hin.

Sollen Wiederkäuer aus dem Landkreis Karlsruhe in ein nicht
reglementiertes Gebiet verbracht werden, gelten wieder die
ursprünglichen Auflagen. So müssen beispielsweise Schlachttier -
transporte verplombt werden, bei Nutztiertransporten sind je nach
vorgesehenem Transportdatum die Behandlung der Tiere mit einem
Insektizid und Blutuntersuchungen notwendig. Bei Fragen zu den genauen
Bedingungen, unter denen Wiederkäuer aus dem Beobachtungsgebiet
transportiert werden können, steht das Amt für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0721/9366860 zur Verfügung.








 



 

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