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AHO Aktuell - 27.03.2007

Schweiz: Freilandverbot wegen Vogelgrippe wird heute aufgehoben


Bern (aho) - Das Freilandhaltungsverbot für Geflügel wird heute in der
gesamten Schweiz aufgehoben. Der überaus warme Winter und die günstige
Vogelgrippe-Situation erlauben eine frühzeitige Aufhebung, teilt das
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz heute mit. Das
Freilandhaltungsverbot als Schutz vor einer Einschleppung der
Vogelgrippe galt diesen Winter nur rund um größere Gewässer und war
ursprünglich bis Ende April vorgesehen.

Wegen des warmen Winters sind viele Wasservögel, die in der Schweiz
überwintert hatten, bereits auf dem Flug Richtung Norden. Bis Ende
März werden voraussichtlich die allermeisten der Wintergäste nicht
mehr auf Schweizer Gewässern weilen. Da Wasservögel Träger des
Vogelgrippe-Virus sein können, sinkt mit dem Rückzug die Gefahr einer
Einschleppung der Seuche in Geflügelbestände.

Zudem ist nach Einschätzung des BVET die Vogelgrippe-Situation in
Westeuropa entspannt: Diesen Winter wurde in den
Überwachungsprogrammen kein Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt und die
Ausbrüche in Geflügelbetrieben in England und Ungarn konnten rasch
eingedämmt werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat aus all diesen
Gründen entschieden, das Freilandhaltungsverbot aufzuheben. Dennoch
ist Wachsamkeit weiterhin wichtig. Insbesondere in Asien und Afrika
grassiert die Vogelgrippe weiter. Eine Einschleppung der Seuche bleibt
deshalb möglich. Schutzmassnahmen wie die Importsperren für Geflügel
und Geflügelprodukte und die Hygienemaßnahmen in Geflügelbetrieben
müssen auch künftig rigoros umgesetzt werden.

Ob kommenden Winter wieder ein Freilandhaltungsverbot erlassen werden
muss, lässt sich erst im Frühherbst abschätzen - auf Basis der dann
aktuellen Vogelgrippe-Lage und des Wissensstandes, so das BVET in
einer Presseinformation.



 



 

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