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AHO Aktuell - 22.03.2007

Landkreis Ludwigslust: Weiterhin Aufstallungspflicht für Geflügel


Ludwigslust (aho) - Mit Beginn des Vogelzuges erhöht sich nach Aussage
der Experten des Friedrich-Loeffler-Institutes Riems das Risiko der
Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (Vogelgrippe) in
Hausgeflügelbestände. In Anbetracht der Gefährdungslage und zum Schutz
der Geflügelbestände wurde die Gültigkeit der Geflügel -
Aufstallungsverordnung bis zum 31. Oktober 2007 verlängert. Damit
besteht eine generelle Pflicht zur Aufstallung von Geflügel, so der
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises
Ludwigslust.

Die Durchführung von Geflügelschauen und Geflügelmärkten wird an
bestimmte Bedingungen geknüpft und muss beim Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung beantragt werden. Der mobile Geflügelhandel
wird nicht eingeschränkt, ist aber überwachungspflichtig.

Ausnahmen von der Aufstallpflicht sind im Landkreis Ludwigslust und
der Stadt Schwerin seit dem 01. September 2006 gültig und wurden in
den Städten und Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Eine Pflicht zur Aufstallung besteht nur im Gebiet des
Elbdeichvorlandes, der Lewitzteiche und des Schaalsees, die aus
ornithologischen Sicht als Wander- und Rastplätze für Wildvögel und
damit als Risikogebiete einzustufen sind. Deshalb muss in den
Ortschaften Rüterberg, Kronskamp, Neuhof, Hohewisch, Gothmann, Vier,
Horst, Teldau, Soltow, Schleusenow, Groß Timkenberg, Vorderhagen,
Besitz, Bandekow (Teldau), Hinterhagen, Zarrentin, Lassahn, Techin,
Bernstorf, Schaliß, Hakendorf, Stintenburg. Im 1000 m Radius um die
Brüterei Franziska Stolle GmbH & Co Brenz KG, Am Brenzer Kanal 2,
19306 Brenz sowie einem 500 m breiten Uferstreifen der Elbe in den
Ortschaften Boizenburg und Dömitz Geflügel im Stall oder Voliere
gehalten werden.



 



 

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