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AHO Aktuell - 21.03.2007

Blauzungenkrankheit auch im Kreis Mainz-Bingen festgestellt


Koblenz (aho) - Weil die Blauzungenkrankheit nun auch in einem Betrieb
im Kreis Mainz-Bingen nachgewiesen wurde, hat das
Landesuntersuchungsamt (LUA) das 20-Kilometer-Gebiet und die damit
verbundenen Auflagen für Tierhalter erneut ausgeweitet.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 90 rheinland-
pfälzischen Betrieben nachgewiesen. Betroffen waren 84 Rinderhalter
und sechs Schafhalter.

Der jüngste Befund im Kreis Mainz-Bingen ist das Ergebnis eines
Monitorings, bei dem ermittelt werden soll, wie weit die für Menschen
ungefährliche Tierkrankheit bei Rindern in Deutschland verbreitet ist.
Dazu wurden seit Dezember 2006 aus 256 rheinland-pfälzischen Beständen
bisher 3708 Rinder im LUA auf Blauzungenkrankheit untersucht.

Parallel dazu wurden vom 16. Oktober 2006 bis 15. Januar 2007 in
Rheinland-Pfalz von 182 erlegten Wildtieren (hauptsächlich Reh- und
Rotwild) aus 15 Landkreisen Proben genommen und untersucht. Keines der
Tiere hatte die Blauzungenkrankheit.

Im 20-Kilometer-Gebiet stehen Wiederkäuer nach wie vor unter
behördlicher Beobachtung; sie müssen jedoch nicht mehr mit
Insektiziden behandelt werden. Transporte sind nur dann
genehmigungspflichtig und bedürfen einer serologischen Untersuchung
der Tiere, wenn sie aus dem 20-Kilometer-Gebiet ins
150-Kilometer-Gebiet führen. Bei Wiederkäuern, die nach dem 1.
Dezember geboren wurden, ist keine Untersuchung notwendig.
Schlachttiere dürfen ohne Genehmigung ins 150-Kilometer-Gebiet
gebracht werden.

Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms,
Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell,
Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der
Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Mainz, Koblenz, Trier und Worms.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die
Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad
Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth,
Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde
Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn,
Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich,
Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die
Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch,
Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg
die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt,
Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt
Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden
Franzenheim Hockweiler und Igel.



 



 

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