Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 21.03.2007

BHV-1: Neue Vorschriften für Rinderhalter


Leer (aho) - Im Kampf gegen die Rinderkrankheit "BHV-1"
(Bovine-Herpes-Virus-1-Infektion) sind im Januar neue Vorschriften in
Kraft getreten: Alle Betriebe, die noch nicht den Status "BHV-1-frei"
erreicht haben, müssen regelmäßig Impfungen des gesamten Tierbestandes
durchführen. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer
hin. Nach den Worten von Veterinäramtsleiter Dr. Hans-Jürgen Salge
betrifft das alle kontrollierten Impfbestände, alle
Impfsanierungsbestände sowie alle sonstigen nicht BHV-1-freien
Rinderhaltungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Veterinäramt von der Pflicht
zur Bestandsimpfung Ausnahmen zulassen: Dafür muss in einem vom
Haustierarzt mit unterschriebenen Antrag überzeugend erklärt werden,
wie die BHV-1-Freiheit in den nächsten drei Jahren erreicht werden
soll. Das werde aber, so Dr. Salge, im Normalfall nur in Betrieben mit
einer überschaubaren Anzahl von betroffenen Tieren, den so genannten
BHV-1-Reagenten, möglich sein. In Zweifelsfällen stehe das
Veterinäramt gern für Auskünfte zur Verfügung.

Außerdem gibt es noch eine weitere neue Vorschrift: Ab sofort,
spätestens vom 15. April an, sind die betroffenen Tiere mit einer
roten Ohrmarke zusätzlich zu kennzeichnen. Die Ohrmarken können beim
Veterinäramt von den Tierhaltern oder Haustierärzten kostenlos
abgeholt werden. Die durchgeführte Kennzeichnung muss von den
Haustierärzten auch auf den Anträgen auf Beihilfen für tierärztliche
Maßnahmen bestätigt werden, weil die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Beihilfe sonst ablehnen kann.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de