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AHO Aktuell - 16.03.2007

Schweinepraxis: Informationen zum Antibiotikum Aivlosin und Diagnostik


Dinklage (aho) - Für die Schweinepraxis steht seit einigen Monaten mit
Aivlosin ein neues Antibiotikum zur oralen Behandlung von
Mycoplasmose, Dysenterie und Ileitis zur Verfügung. Um sich eingehend
über die Produkteigenschaften und Einsatzmöglichkeiten zu informieren
trafen sich kürzlich Tierärzte auf verschiedenen Veranstaltungen auf
Einladung der Firma Essex. Dabei sorgten die Aktualität der Themen und
das große Interesse am neuen Antibiotikum Aivlosin für reichlich
Teilnehmer.

Eine Sammlung der häufig um Aivlosin diskutierten Fragen und
deren Antworten finden Sie hier in einem PDF - Dokument.


Anlässlich der Veranstaltung in Dinklage referierte Dr. Heiko Nathues
von der Außenstelle für Epidemiologie der Tierärztlichen Hochschule
Hannover in Bakum zum Thema "Diagnostik bei Durchfallerkrankungen beim
Schwein". Der Veterinärmediziner empfahl dringend, Kotproben direkt
aus dem After zu nehmen, da erfahrungsgemäß in Kotproben von den
Spalten sehr häufig ein Erreger nicht nachweisbar ist.

Kritisch ging Dr. Nathues auch mit dem Thema "Sammelkotproben" um.
Durch das Mischen mit Erregerfreiem Kot kann ein Durchfallerreger so
weit herunter verdünnt werden, dass sie im PCR - Test nicht mehr
nachweisbar sind, so der Experte. Zudem sind Sammelkotproben nicht
homogen vermischt, so dass es ehr Glückssache ist, einen Erreger
nachzuweisen. Einfach Baumwolltupfer sind ungeeignet, da an ihnen das
Probenmaterial intensiv haftet und so ein PCR - Test nicht
durchgeführt werden kann. Der Tierarzt kann dieses Problem mit
Kunstfasertupfer vermeiden. Es werden fünf Gramm Probenmaterial
benötigt, so der Experte

Kotproben müssen rasch und gekühlt transportiert und gelagert werden.
In ungekühlten Kotproben werden laut Nathues die Erreger häufig von
anderen Bakterien "aufgefressen". Werden Proben länger gelagert, so
müssen sie unbedingt eingefroren werden.

Nathues empfahl, eine ausreichende Zahl von Kotproben zu nehmen.
Insbesondere, wenn es um Schadensersatzforderungen eines Mästers an
einen Ferkelerzeugers in Höhe von 150.000 EURO geht, so sind drei
Kotproben mit Sicherheit unzureichend.

Weitere Informationen zum Thema Aivlosin finden Sie hier.



 



 

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