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AHO Aktuell - 14.03.2007

Niedersachsen: Unverändert hohes Geflügelpestrisiko +++ Zahlreiche Bußgelder verhängt


Hannover (aho) - Obwohl in Deutschland seit rund einem halben Jahr
kein Fall von Aviärer Influenza (Geflügelpest / Vogelgrippe)
nachgewiesen worden sei und obwohl ein Großteil der Zugvögel
Deutschland bereits überquert habe, müsse unverändert von einem hohen
Gefährdungspotential ausgegangen werden, teilte heute das
niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. Weltweit z. B. seien
allein in diesem Jahr AI-Ausbrüche in China, Indonesien, Japan, Korea,
Pakistan, Thailand, Vietnam, Ägypten und Nigeria verzeichnet worden.
Außerdem in Ungarn, Russland und dem Vereinigten Königreich.

Deutschland habe die Konsequenzen aus diesem globalen Geschehen
gezogen und sich für die Fortsetzung der Sicherheitsvorkehrungen auf
höchstem Niveau entschieden. Z. B. dadurch, dass die
Geflügel-Aufstallungsverordnung bis zum 31. Oktober 2007 verlängert
worden ist.

Für Geflügelhalter bedeutet das unverändert: "Wer Hühner, Truthühner,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse
hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung
und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung zu halten". Das örtliche zuständige Veterinäramt kann
in bestimmten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Verstöße
gegen die Verordnung können mit Verwarn- bzw. Bußgeldern geahndet
werden. Was in Niedersachsen, einer jetzt vorliegenden Auswertung vom
LAVES (Task-Force Veterinärwesen) zufolge bislang kaum erforderlich
war.

Im Zeitraum 1. Oktober 2006 bis heute sind 2.370 Kontrollen zur
Überprüfung der Einhaltung der Geflügelpest-VO durchgeführt worden.
Dabei wurden lediglich 44 Verstöße festgestellt, von denen zehn mit
Verwarnungen, einer mit einem Verwarngeld und achtzehn mit Bußgeldern
geahndet werden mussten.

Ein Ergebnis, das das insgesamt hohe Verantwortungsbewusstsein der
niedersächsischen Geflügelhalter bestätigt. Interessant dabei ist
auch, dass in den Regionen mit besonders hoher Tierdichte überhaupt
keine Verstöße festgestellt wurden. Gemeint sind damit das Emsland,
Vechta, Cloppenburg, die Grafschaft Bentheim und Osnabrück. Hier leben
rund 60 Millionen der insgesamt rund 83 Millionen niedersächsischen
Tiere. Die Verstöße fanden vor allem in Gebieten mit geringer
Geflügeldichte und kleinen Beständen statt.

Was das Landwirtschaftsministerium veranlasst eindringlich drauf
hinzuweisen, dass Bestandssicherheit nicht im Zusammenhang mit
Bestandsgröße gesehen werden darf. Schließlich spiele genau die bei
einem Geflügelpestausbruch überhaupt keine Rolle. Große Sperrgebiete
wären in jedem Fall die Folge, mit Tötungsanordnungen, Verbringungs-
und Handelsverboten und allen damit zusammenhängenden wirtschaftlichen
Folgen. Im Extremfall könne darin letzten Endes ganz Niedersachsen
betroffen sein.






 



 

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