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AHO Aktuell - 06.03.2007

Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel verlängert


Leer (aho) - Die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die
Klassische Geflügelpest (Vogelgrippe) ist bis Ende Oktober verlängert
worden. Auf diese Entscheidung des Bundesministers für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist das Veterinäramt der
Kreisverwaltung Leer hin. Bislang war die Vorschrift bis Ende Februar
begrenzt.

Die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der
Klassischen Geflügelpest sieht vor, dass Hühner, Truthühner,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in
geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten
werden müssen. Schutzvorrichtung bedeutet, dass die Tiere unter einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung
und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung gehalten werden müssen.

Die Landkreise können auf Antrag für bestimmte Gebiete eine
Freilandhaltung genehmigen. Dies hängt vor allem vom
Wildvogelaufkommen ab. Viele Geflügelhalter im Landkreis Leer haben
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Gebiete, in denen das
bisher möglich war und weiter möglich ist, wurden von der
Landesregierung festgelegt.

Vor allem im Rheiderland, dem westlichen und nördlichen Moormerland,
in den westlichen Teilen Leers und Westoverledingens, im
Leda-Jümme-Gebiet und auf Borkum sind Ausnahmen überwiegend nicht
möglich, weil sie als "avifaunistisch wertvoll" gelten, also ein hohes
Aufkommen an Wildvögeln haben.



 



 

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