Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 01.03.2007

Stadt Duisburg: Geflügel muss weiter im Stall bleiben


Duisburg (aho) - Die zunächst bis zum 28. Februar befristete
Geltungsdauer der Geflügel- Aufstallungsverordnung wurde vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
verlängert. Wie das Veterinäramt von Duisburg mitteilt, muss im
Stadtgebiet Duisburgs Geflügel - Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - bis zum 31.
März weiter in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen
(einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten
Abdeckung und mit einer gegen das seitliche Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung) gehalten werden. Die gute Nachricht für
Freunde des Federviehs: Ab 1. April wird im Stadtgebiet Duisburg
Freilandhaltung möglich. Ausgenommen ist der Bereich der Rheinaue
Walsum (Rhein, Nordhafen Walsum, Bahnlinie, Stadtgrenze zu Dinslaken).

Von Wissenschaftlern wird das Risiko einer Infektion von
Nutzgeflügelbeständen mit erheblichen, wirtschaftlichen Folgen
weiterhin als hoch eingestuft, nachdem in den letzten Wochen in Ungarn
und Großbritannien Neuausbrüche von Geflügelpest in
Hausgeflügelbeständen zu verzeichnen waren. Als Konsequenz des
Ausbruchs in Großbritannien wurde auch in den Niederlanden das
aufgehobene Stallgebot für kommerzielle Haltungen wieder in Kraft
gesetzt.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de