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AHO Aktuell - 15.02.2007

In Eifel und Pfalz werden Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest ausgelegt


Mainz (aho) - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in
Rheinland-Pfalz werden vom 16. bis 18. Februar 2007 in den
Impfgebieten Eifel und Pfalz wieder Impfköder ausgelegt. Das teilt
jetzt das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz von
Rheinland-Pfalz mit. Jäger erhalten die Impfköder in den
Kreisverwaltungen und bringen sie an Futterstellen (Kirrstellen) im
Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch
sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden.

In der Eifel wird in den Landkreisen Ahrweiler, Vulkaneifel und dem
Eifelkreis Bitburg-Prüm geimpft. In der Pfalz erfolgt die Auslage in
den Landkreisen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie in der
Stadt Pirmasens. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen
Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt
werden.

Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden vom Land
übernommen und betragen voraussichtlich 450.000 Euro. Von 2002 bis
einschließlich 2006 hat das Land bereits über 7 Millionen Euro für die
Impfungen ausgegeben.

Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist in Rheinland-
Pfalz sehr erfolgreich verlaufen. Beide Impfgebiete konnten jetzt
verkleinert werden. In der Pfalz werden die Wildschweine zum Schutz
vor einer Wiedereinschleppung des Virus aus Frankreich weiterhin
geimpft, da zuletzt im Dezember 2006 bei einem Wildschwein in den
Vogesen Schweinepest nachgewiesen wurde. Der letzte Fall in der Pfalz
stammt aus dem November 2004 und liegt über 27 Monate zurück.

In der Eifel wird seit Ende 2005 geimpft, nachdem es in Nordrhein-
Westfalen im Oktober 2005 und erneut im November 2006 an der Grenze zu
Rheinland-Pfalz zu erneuten Seuchenfällen bei Wildschweinen gekommen
war. Der letzte Fall auf rheinland-pfälzischer Seite wurde im März
2006 im Landkreis Ahrweiler festgestellt.

Landwirte, die Schweine halten, sollten im eigenen Interesse alle
erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten
Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist
die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als
schweinepestverseucht gelten - mit allen Konsequenzen.

Die nächste von insgesamt drei Impfungen in diesem Jahr wird vom 16.
bis 18. März stattfinden.



 



 

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