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AHO Aktuell - 14.02.2007

Blauzungenkrankheit im Landkreis Kassel festgestellt


Kassel (aho) - Im Caldener Ortsteil Fürstenwald der Gemeinde Calden
wurde gestern bei einem Rind der Ausbruch der Blauzungenkrankheit
amtlich festgestellt. "Damit liegen fast alle Städte und Gemeinden im
Landkreis Kassel und auch die Stadt Kassel im 20-Kilometer-Bereich
rund um den Ausbruchsort, für den strengere Schutzvorschriften
gelten", informierte der Leiter des Kreisamtes für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz in Wolfhagen, Dr. Reinhard Butte. Das Veterinäramt
habe die nach den Vorschriften der Verordnung zum Schutz gegen die
Blauzungenkrankheit vom 22.03.2002 erforderlichen Maßnahmen
eingeleitet, so Dr. Butte weiter. Danach gelte für fast alle Betriebe
im Kreisgebiet, die Schafe, Ziegen oder Rinder halten, ein
"Verbringungsverbot". Dr. Butte: "Dies bedeutet, dass Wiederkäuer aus
einem oder in einen in den betroffenen Kommunen liegenden Betrieb
nicht in ein Gebiet gebracht werden dürfen, dass frei von der
Blauzungenkrankheit ist". Außerdem stehen die Tierhaltungen unter
behördlicher Beobachtung, es finden regelmäßige klinische
Untersuchungen sowie besondere Untersuchungen verendeter Tiere statt.
Darüber hinaus muss eine tägliche Bestandsdokumentation geführt
werden.

Neben Haus- und Wildrindern, Haus- und Wildschafen sowie Haus- und
Wildziegen können auch Dromedare und Lamas an der Blauzungenkrankheit
erkranken. Außerhalb des 20-Kilometer-Gebietes liegen Tierhaltungen in
Bad Karlshafen, Helsa, den Naumburger Stadtteilen Altendorf, Elbenberg
und Heimarshausen, Nieste, Oberweser, Söhre- wald, den Trendelburger
Stadtteilen Deisel, Friedrichsfeld, Gottsbüren, Langenthal und Stammen
sowie in Wahlsburg. Ebenfalls nicht betroffen ist der Tierpark
Sababurg. Dr. Butte wies ausdrücklich darauf hin, dass es für eine
wirksame Tierseuchenbekämpfung erforderlich sei, dass die betroffenen
Betriebe die vom Veterinäramt angeordneten Maßnahmen sofort umsetzen.
Dies gelte besonders für die Bestandsdokumentation. "Die Ausbreitung
der Tierseuche kann nur dann wirksam verhindert werden, wenn wir über
die Bestände empfänglicher Tiere umfassend und ständig informiert
sind", so der Amtsveterinär. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass
die Tierseuche nicht durch Insekten weiter verbreitet wird. Verstöße
gegen die Anordnungen des Veterinäramtes gelten als
Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu
25.000 Euro geahndet werden.

Die jetzt angeordneten Maßnahmen gelten laut Dr. Butte unbefristet.
"Sobald der Insektenflug ab Mitte März wieder in größeren Umfang
einsetzt, ist mit weiteren Anordnungen zu rechnen", kündigte der
Veterinäramtsleiter abschließend an.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, durch Insekten
übertragene Viruserkrankung von Wiederkäuern und Kameliden. Sie gilt
als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können
ohne Bedenken verzehrt werden.



 



 

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