Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 13.02.2007

Blauzungenkrankheit nun auch im Süden von Rheinland-Pfalz festgestellt


Koblenz (aho) - Weil die Blauzungenkrankheit nun auch in einem Betrieb
im Kreis Birkenfeld nachgewiesen wurde, hat das Landesuntersuchungsamt
(LUA) in Koblenz das 20-Kilometer-Gebiet und die damit verbundenen
Auflagen für Tierhalter auf den kompletten Kreis Birkenfeld und Teile
des Kreises Bad Kreuznach ausgeweitet.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 88 rheinland
- pfälzischen Betrieben nachgewiesen. Betroffen waren 82 Rinderhalter
und sechs Schafhalter. Der jüngste Befund im Kreis Birkenfeld ist ein
Ergebnis eines Monitorings, bei dem ermittelt werden soll, wie weit
die für Menschen ungefährliche Tierkrankheit bei Rindern in
Deutschland verbreitet ist. Dazu wurden seit Jahresbeginn aus 157
rheinland-pfälzischen Beständen bisher 2072 Rinder im LUA auf
Blauzungenkrankheit untersucht.

Parallel dazu wurden vom 16. Oktober 2006 bis 15. Januar 2007 in
Rheinland-Pfalz von 182 erlegten Wildtieren (hauptsächlich Reh- und
Rotwild) aus 15 Landkreisen Proben genommen und untersucht. Keines der
Tiere hatte die Blauzungenkrankheit.

Im 20-Kilometer-Gebiet stehen Wiederkäuer nach wie vor unter
behördlicher Beobachtung; sie müssen jedoch nicht mehr mit
Insektiziden behandelt werden. Transporte sind nur dann
genehmigungspflichtig und bedürfen einer serologischen Untersuchung
der Tiere, wenn sie aus dem 20-Kilometer-Gebiet ins
150-Kilometer-Gebiet führen. Bei Wiederkäuern, die nach dem 1.
Dezember geboren wurden, ist keine Untersuchung notwendig.
Schlachttiere dürfen ohne Genehmigung ins 150-Kilometer-Gebiet
gebracht werden. Transporte aus dem 20-Kilometer-Gebiet in freie
Gebiete sind weiterhin nicht zulässig.

Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen,
Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell,
Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der
Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Trier und Koblenz.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die
Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad
Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth,
Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde
Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn,
Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich,
Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die
Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch,
Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg
die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt,
Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt
Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden
Franzenheim Hockweiler und Igel.

Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de