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AHO Aktuell - 29.01.2007

Schächten: Bundesländer wollen Änderung des Tierschutzgesetzes


Berlin / Wiesbaden (aho) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungs-
gerichts vom November vergangenen Jahres hat Hessen seine Forderungen
an die Konsequenzen auf der Agrar-Amtschefkonferenz der Länder in
Berlin thematisiert.

Auf diese Initiative hin bittet die Amtschefkonferenz den Bund eine
Änderung des Tierschutzgesetzes zu prüfen, die einen
verfassungskonformen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht
der freien Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel
verankerten Tierschutz gewährleistet. Hierbei sollen insbesondere
Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass es nach dem
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis beim Schächten nicht zu
erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei den
üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung.

"Damit sind wir unserem Ziel ein gutes Stück näher gekommen", betonte
Staatssekretär Karl-Winfried Seif, denn vor dem Hintergrund der
bisherigen Vorschriften im Tierschutzgesetz blieb die Aufnahme des
Tierschutzes in die Verfassung anscheinend folgenlos. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aufnahme des
Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) nicht
entgegensteht.

"Hessen fordert daher aus dem Urteil rasche Konsequenzen zu ziehen und
die entsprechenden Paragraphen im Tierschutzgesetz zu ändern. Tiere
sind leidensfähige, schmerzempfindliche Mitgeschöpfe. Erhebliche
Schmerzen und Leiden durch das Schächten müssen ausgeschlossen
werden", hob Seif hervor.

Der Staatssekretär weiter: "Hessen hat sich bereits in seiner im Juni
2005 eingebrachten Bundesratsinitiative dafür ausgesprochen, ein
objektives fachliches Kriterium in die Ausnahmeregelung einzuführen.
Künftig soll belegt werden, dass es beim betäubungslosen Schlachten
nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei
den üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung."

Im Ausland, z.B. in Neuseeland als dem weltgrößten Exporteur von
Schafen, wird schon lange die Elektrokurzzeitbetäubung praktiziert, um
religiös motivierten Anforderungen an die Schlachtung unversehrter
Tiere entgegen zu kommen. Dabei verlieren die Tiere nur kurze Zeit das
Bewusstsein, die Wahrnehmung und das Schmerzempfinden. Ähnlich wie bei
einer Ohnmacht wachen die Tiere unversehrt wieder auf, wenn man sie
nicht schlachtet. "Wir sehen in dieser Lösung einen guten Weg, das
Grundrecht der freien Religionsausübung und den im Grundgesetz
verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen", so Seif.

Diese Auffassung wird auch vom Hessischen Integrationsbeirat geteilt.
Ebenso wie die Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte
erkennt der Beirat in der Elektrokurzzeitbetäubung einen Weg, den
Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen und religiös motiviertes
Schlachten weiterhin zu ermöglichen.



 



 

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