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AHO Aktuell - 26.01.2007

Rheinland-Pfalz: Einschränkungen wegen Blauzungenkrankheit gelockert


Koblenz (aho) - Weil die Überträger-Insekten für das Virus der
Blauzungenkrankheit bei Kälte nicht aktiv sind, wurden die
Einschränkungen für Tierhalter durch eine tierseuchenrechtliche
Anordnung des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Koblenz für die
Winterzeit gelockert.

Im 20-Kilometer-Gebiet stehen Wiederkäuer nach wie vor unter
behördlicher Beobachtung; sie müssen jedoch nicht mehr mit
Insektiziden behandelt werden. Transporte sind nur dann
genehmigungspflichtig und bedürfen einer serologischen Untersuchung
der Tiere, wenn sie aus dem 20-Kilometer-Gebiet ins
150-Kilometer-Gebiet führen. Bei Wiederkäuern, die nach dem 1.
Dezember geboren wurden, ist keine Untersuchung notwendig.
Schlachttiere dürfen ohne Genehmigung ins 150-Kilometer-Gebiet
gebracht werden.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 81
rheinland-pfälzischen Betrieben nachgewiesen. Betroffen waren 75
Rinderhalter und sechs Schafhalter. Sie liegen in den Kreisen
Altenkirchen, Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis
Bitburg-Prüm, Neuwied, Trier-Saarbrug, Vulkaneifel, im
Westerwaldkreis, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Rhein-Lahn-Kreis und in
der Stadt Koblenz.

Um einschätzen zu können, wie weit sich das Virus in Deutschland
verbreitet hat und ob das Virus im Frühjahr wieder auftritt, läuft
zurzeit in den von der Blauzungenkrankheit betroffenen Gebieten ein so
genanntes Monitoring bei Wild- und Nutztieren.

Das Wildtier-Monitoring wurde vorerst abgeschlossen: Vom 16. Oktober
2006 bis 15. Januar 2007 wurden in Rheinland-Pfalz von 182 erlegten
Wildtieren (hauptsächlich Reh- und Rotwild) aus 15 Landkreisen Proben
genommen. Die Untersuchungen im LUA ergaben keinen positiven Befund.

Beim Nutztier-Monitoring geht es ausschließlich um Rinder. Bis
Oktober diesen Jahres werden im 20-Km-Gebiet - es umfasst das ganze
nördliche Rheinland-Pfalz - in 70 Betrieben ausgewählte Tiere alle
vier Wochen beprobt, im 150-Kilometer-Gebiet -es umfasst alle Teile
des Landes Rheinland-Pfalz, die nicht in einer 20-km-Zone liegen -
werden etwa 2300 Proben aus 116 Beständen untersucht.


Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:


Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastel-
Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel,
Mayen-Koblenz, Neuwied der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis,
Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Stadt Trier und Koblenz.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die
Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad
Sobernheim nördlich der B 41 und die Verbandsgemeinde Kirn-Land
nördlich der B41.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich,
Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die
Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch,
Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg
die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt,
Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt
Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden
Franzenheim Hockweiler und Igel.

Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Im Landkreis Birkenfeld die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie aus der
Verbandsgemeinde Birkenfeld die Ortsgemeinden Achtelsbach und Brücken.


 



 

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