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AHO Aktuell - 19.01.2007

NRW: Neue Legehennen-Verordnung löst Investitionen aus


Berlin / Düsseldorf (aho) - Die neuen Vorgaben für die Haltung von
Legehennen in der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
sind von den nordrhein-westfälischen Geflügelhaltern dankbar
aufgenommen worden. Darauf hat Landwirtschaftsminister Eckhard
Uhlenberg heute auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin
hingewiesen. Ãœber 90 Prozent der Betriebe in NRW mit mehr als 500
Legehennen wollen in den nächsten beiden Jahren ihre herkömmliche, in
Zukunft nicht mehr zulässige Käfighaltung auf die tierschutzgerechte
Boden- oder Kleingruppenhaltung umstellen.

"Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass die von der NRW-Landesregierung
gemeinsam mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern initiierte
Änderung der nicht praxisgerechten rot-grünen Haltungsvorgaben für
Legehennen dringend notwendig war", erklärte Uhlenberg. Mit der
Neuregelung konnte verhindert werden, dass die Eierproduktion aus
Nordrhein-Westfalen und aus Deutschland abwandert. In den nächsten
Jahren werden allein in NRW mehr als 500 Legehennenhalter kräftig in
die Zukunft investieren. Insgesamt werden Stallanlagen für fast 3
Millionen Legehennen umgerüstet oder neu geschaffen. Uhlenberg
erwartet ein Investitionsvolumen von mehr als 50 Millionen Euro. "Der
Einsatz für die Verzahnung von Tierschutz und Wettbewerbsfähigkeit hat
sich gelohnt", sagte der Minister.

Nach einem Besuch der Aussteller aus Nordrhein-Westfalen in Berlin
kündigte Uhlenberg an, den kooperativen Politikansatz der
Landesregierung in der Agrarpolitik fortzusetzen. "Soviel
Ordnungsrecht wie nötig, soviel Kooperation wie möglich. Uns geht es
darum, die berechtigten Belange von Umwelt-, Tier- und
Verbraucherschutz mit den wirtschaftlichen Interessen der Landnutzer
in Einklang zu bringen. Dies ist uns in den vergangenen anderthalb
Jahren gut gelungen", erläuterte der Minister. "Die Novellierung der
Düngeverordnung, die Änderung des Landschaftsgesetzes und die von
Nordrhein-Westfalen angestoßene Änderung des Gesetzes über die die
Umweltverträglichkeitsprüfung, mit der die Genehmigung von
Tierhaltungsanlagen erleichtert werden soll, sind dafür gute
Beispiele."

In den kommenden Monaten werde die EU-Agrarpolitik wieder stark im
Vordergrund stehen. Die Debatte über Änderungen an der EU-Agrarreform
von 2003 im Rahmen des für 2008 vorgesehenen so genannten
"Gesundheitschecks" ist bereits angelaufen. Die EU habe für die
Direktzahlungen ein extrem bürokratisches System geschaffen, das
dringend vereinfacht werden müsse. Für den NRW-Landwirtschaftsminister
sind folgende sechs Punkte von zentraler Bedeutung:

1. Ersatzlose Streichung der Flächenstilllegung.

2. Abschaffung der Sonderregelung für die Ausgleichszahlungen von
Flächen, die mit Obst, Gemüse und Kartoffeln bestellt sind.

3. Ersetzen des 10-Monats-Zeitraums, den ein Landwirt für den Erhalt
der Flächenprämie nachweisen muss, durch eine Stichtagsregelung

4. Drastische Vereinfachung der Prämienregelungen für den Anbau
nachwachsender Rohstoffe und Energiepflanzen.

5. Einführung einer Mindestantragsfläche als Bagatellgrenze für die
Gewährung der Direktzahlungen.

6. Vereinfachungen beim Kontrollsystem Cross Compliance.

Darüber hinaus müssen die Weichen für das endgültige Auslaufen der
Milchquotenregelung möglichst kurzfristig gestellt werden, damit die
Landwirte dies bei ihren Investitionsplänen berücksichtigen können.
Mit der Quotenregelung ist es nach Auffassung von Uhlenberg nicht
gelungen, die Mengen effektiv zu begrenzen und die Preise zu
stabilisieren. Sie müsse deshalb 2014/15 abgeschafft werden.



 



 

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