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AHO Aktuell - 16.01.2007

Main-Tauber-Kreis: Weitere Gemeinden wegen Blauzungenkrankheit in Beobachtungszone


Bad Mergentheim (aho) - Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in
Hessen fallen im Main-Tauber-Kreis nun auch Assamstadt, Bad
Mergentheim, Igersheim, Weikersheim und Wittighausen in die
Beobachtungszone, die in einem Radius von 150 Kilometer um den
Seuchenort gebildet wird. Bisher zählten wegen zuvor aufgetretener
Fälle bereits die Städte und Gemeinden Ahorn, Boxberg, Freudenberg,
Großrinderfeld, Grünsfeld, Königheim, Külsheim, Lauda-Königshofen,
Tauberbischofsheim, Werbach und Wertheim zum Beobachtungsgebiet. Nicht
in die Beobachtungszone fallen unter den Städten und Gemeinden des
Main-Tauber-Kreises damit nur noch Creglingen und Niederstetten.

Innerhalb der Restriktionszone dürfen Hauswiederkäuer (Rinder, Schafe,
Ziegen) ohne Auflagen transportiert werden. Für das Verbringen aus der
Restriktionszone gelten jedoch strenge Auflagen. Schlachttiere dürfen
nur in vom Veterinäramt plombierten Fahrzeugen transportiert werden.
Der Transport muss mindestens einen Tag vor dem Transport angemeldet
werden. Zucht- und Nutztiere müssen vor dem Verbringen mit einer
Blutprobe auf die Blauzungenkrankheit untersucht worden sein. Das
Kreisveterinäramt betont, dass die Einschränkungen nur für Wiederkäuer
gelten und nicht für Schweine, Pferde oder andere Haustiere. Tiere,
die nach dem 1. Dezember 2006 geboren sind, dürfen bis auf Weiteres
ohne weitere Untersuchungen aus dem Beobachtungsgebiet in andere
Betriebe verbracht werden.

Die Krankheit ist auf den Menschen nicht übertragbar; Milch und
Fleisch können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Die Bedeutung
der Erkrankung liegt in den wirtschaftlichen Auswirkungen infolge des
Verbringungsverbotes von Wiederkäuern aus den sehr groß angelegten
Restriktionsgebieten und der Untersagung des Handels innerhalb der
Europäischen Union für Wiederkäuer und deren Sperma, Eizellen und
Embryonen.



 



 

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