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AHO Aktuell - 12.01.2007

Nach Gammelfleischskandal jetzt Anklage gegen Gelsenkirchener Fleischer erhoben


Essen (lme) - Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen einen zur Zeit
59-jährigen Fleischer wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche
Vorschriften in 49 Fällen, in 47 Fällen davon tateinheitlich mit
gewerbsmäßigen Betrug, Anklage vor dem Schöffengericht in
Gelsenkirchen erhoben.

Der Angeschuldigte betrieb mehrere Fleischereien in Gelsenkirchen und
überregional zudem mehrere Bistros und Imbissbetriebe, von denen ein
Teil im September 2005 verkauft wurde.

Die Staatsanwaltschaft Essen wirft ihm vor, von dem Gelsenkirchener
Fleischhändler D., mit dem er bereits seit 2004 Geschäftsbeziehungen
unterhielt, in großen Mengen so genanntes Putenhackfleisch, dessen
Haltbarkeitsdatum abgelaufen war und welches nicht mehr zum
menschlichen Verzehr geeignet war, angekauft, zu Bratwürsten
verarbeitet und sowohl an eigenen Wurstständen als auch an Dritte zum
Weiterverkauf abgegeben zu haben. So erhielten eine Fa. in Marl mehr
als 56.000 Stück, eine Fa. in Butjadingen 3.500 Stück, ein
Schützenverein in Mülheim und eine Endverkäuferin in Gelsenkirchen je
600 Stück, eine Fa. in Osterholt-Schermbeck 2.520 Stück.

Ein Teil der zur Bratwurst verarbeiteten Ware, 925 kg, konnten in dem
Betrieb des Angeschuldigten am 16.11.2005 durch die
Lebensmittelbehörden sichergestellt werden. Sie waren nach Auffassung
der Staatsanwaltschaft zum Weiterverkauf bestimmt.

Am 22.11.05 wurden in einem Kühlhaus in Gelsenkirchen 1.355,40
Kilogramm netto von ursprünglich 16.420 Kilogramm abgepackter
Currywust, zwei Partien Hot Dogs mit einem Gesamtgewicht von 2.867
Kilogramm sowie 4.818 Kilogramm netto Leberwurst vorgefunden, die
sämtlich nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet, aber vom
Angeschuldigten in den Verkehr gebracht werden sollten.

Der Angeschuldigte hat keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.

Aktenzeichen: 75 Js 754/06 StA Essen





 



 

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