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AHO Aktuell - 12.01.2007

Vogelgrippe: Vorbeugemaßnahmen in Schleswig-Holstein weiterhin in Kraft


Kiel (aho) - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume von Schleswig-Holstein weist aus gegebenem Anlass darauf hin,
dass in bestimmten Landesteilen nach wie vor die Freilandhaltung von
Geflügel verboten ist. Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel
Riems hält dies für weiterhin geboten, um dem Risiko eines Eintrags
des Virus der Vogelgrippe (Subtyp H5N1) in Risikobereichen wirksam
entgegenzutreten.

Betroffen sind insbesondere Gebiete in der Nähe zu großen
Oberflächengewässern (Küsten und große Binnengewässer). Hierdurch soll
verhindert werden, dass in Schleswig-Holstein nach Kontakt infizierter
Wildvögel mit Hausgeflügel umfänglich Tötungsmaßnahmen eingeleitet
werden müssten. Über die jeweilige Betroffenheit geben die
Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte Auskunft.

Die Risikolage für Deutschland wird regelmäßig durch das Friedrich-
Loeffler-Institut neu bewertet. Zusätzlich hat das
Landwirtschaftsministerium eine fachliche Neubewertung der
Risikogebiete in Schleswig-Holstein veranlasst, deren Ergebnis im
Februar 2007 erwartet wird.



 



 

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