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AHO Aktuell - 11.01.2007

Wild-Schweinepest greift von Euskirchen auf Rhein-Sieg-Kreis über


Siegburg (aho) - Bei einem am 30.12.2006 in Rheinbach erlegten
Wildschwein-Frischling wurde am 10.01.2007 im Staatlichen
Veterinäruntersuchungsamt Krefeld eine Infektion mit dem Erreger der
Schweinepest nachgewiesen.

Nachdem bereits am 26.10.2006 im benachbarten Kreis Euskirchen die
Schweinepest bei Wildschweinen ausgebrochen war - inzwischen wurde
dort der Erreger bei 39 Tieren nachgewiesen - ist trotz intensiver
Bemühungen der Jäger und des Kreisveterinäramtes die Tierseuche in den
Rhein-Sieg-Kreis gelangt. Der letzte positive Fall von Wildschweinpest
wurde im Rhein-Sieg-Kreis in 2002 nachgewiesen.

Die bereits seit Monaten geltenden Schutzmaßnahmen zum Schutze der
Hausschweine vor einer Infektion mit dem Erreger bleiben im
linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis daher weiter bestehen. Jeder
Transport von Hausschweinen innerhalb des unverändert fortbestehenden
gefährdeten Bezirks bedarf auch zukünftig einer veterinärbehördlichen
Genehmigung. Voraussetzung hierfür sind tierärztliche Untersuchungen
der Tiere und Blutuntersuchungen. Intensive Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen bleiben vorgeschrieben.

Die Jäger sind aufgefordert in ihren Bemühungen nicht nachzulassen und
insbesondere Frischlinge, also unter einem Jahr alte Tiere, die für
eine Infektion besonders empfänglich sind, zu erlegen. Alle erlegten
Wildschweine sind der Wildsammelstelle Rheinbach zuzuführen. Alle
Tierkörperteile müssen unschädlich über die Sammelstelle beseitigt
werden. Erlegte Wildschweine dürfen erst dann einer Verwertung
zugeführt werden, wenn ein negatives Untersuchungsergebnis
hinsichtlich des Schweinepesterregers vorliegt.

Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende,
virusbedingte Seuche. Sie kann Haus- und Wildschweine befallen. Für
Menschen und andere Haustiere ist sie ungefährlich.




 



 

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