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AHO Aktuell - 11.01.2007

Tierbestände bis 17. Januar melden


L P D - Spätestens bis zum 17. Januar müssen die Bauern der
Tierseuchenkasse ihre am Stichtag 3. Januar vorhandenen Viehbestände
melden. Auf diese Frist weist das Landvolk Niedersachsen hin. Die
Pflicht zur Meldung gilt für alle Tierhalter; wer bei der
Tierseuchenkasse noch nicht erfasst ist und deshalb keine Meldekarte
erhalten hat, muss selbst seinen Bestand anzeigen. Von der
Meldepflicht ausgenommen sind lediglich die Rinderhalter. Ihre Daten
werden direkt aus der zentralen HI-Tier-Datenbank übernommen. Für sie
gilt in diesem Jahr eine noch stärkere Differenzierung bei den
Beiträgen. Damit sollen die Sanierungsbemühungen derjenigen
Rinderhalter forciert werden, deren Bestände noch nicht BHV1-frei
sind, einem Herpesvirus bei Rindern. Sie müssen pro Tier acht Euro
zahlen, während der Beitrag für die freien Betriebe auf drei Euro
gesenkt wird. Die Tierseuchenkasse ist für die Tierhalter eine
Pflichtversicherung der Bestände für den Seuchenfall, außerdem werden
Vorsorgemaßnahmen zur Sanierung der Bestände gefördert sowie die
Tierkörperbeseititung von verendeten oder tot geborenen Tieren
mitfinanziert. Entsprechend den EU-Vorschriften müssen die Bauern
allerdings seit dem vergangenen Jahr zusätzlich zu den bereits an die
Tierseuchenkasse entrichteten Beiträgen eine Eigenbeteiligung zahlen.



 



 

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