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AHO Aktuell - 04.01.2007

EU will humanere Tiertransporte


Brüssel/Berlin (aho) Eine neue EU - Verordnung für Tiertransporte
soll künftig die Verletzungsgefahr und den Stress für Tiere während
Land- und auf Seetransporten reduzieren. Mit der am Freitag in Kraft
tretenden Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gelten unter anderem höhere
Standards für Fahrzeuge und Ausrüstung sowie strengere Auflagen für
Personen, die während des Transportes mit den Tieren umgehen.

Neufahrzeuge, mit denen Tiere acht oder mehr Stunden befördert
werden, müssen ab sofort über ein Satellitennavigationssystem
verfügen. Das vereinfacht die Kontrolle der EU-Vorschriften für Fahrt-
und Ruhezeiten. Ältere Fahrzeuge müssen bis 2009 entsprechend
nachgerüstet und amtlich zugelassen werden. Neue Technik soll zudem
das Mikroklima im Fahrzeug verbessern. Außerdem gelten schärfere
Bestimmungen für die regelmäßige Tränkung der Tiere. Auch gibt es
Sonderbestimmungen: neu geborene Tiere und weibliche Tiere, deren
letzter Wurf weniger als eine Woche zurückliegt, dürfen überhaupt
nicht transportiert werden.

Fahrer und Betreuer von Tiertransporten müssen Schulungen absolvieren
und brauchen ab 2008 eine eigene Zulassung für den Umgang mit Tieren.
Die Verantwortungskette schließt von nun an nicht mehr nur
Transportunternehmen, sondern auch Händler, Fahrer und sonstige am
Transport beteiligte Personen ein. Am stärksten unter Stress stehen
Tiere in der Regel beim Ver- und Entladen. Hier gelten verbesserte
beziehungsweise neue Bestimmungen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthält - entgegen dem ersten Vorschlag
der Kommission - keine neuen Bestimmungen zu Beförderungszeiten und
Besatzdichten, weil der Rat sich in diesen Fragen nicht einigen
konnte. Die Kommission hat sich jedoch verpflichtet, bis Ende 2009
Vorschläge zu diesen wichtigen Aspekten des Tiertransports zu
unterbreiten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat
bereits Stellungnahmen zur Besatzdichte bei Tiertransporten vorgelegt
und die Kommission wird diese Frage in Abstimmung mit den
Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen bearbeiten.



 



 

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