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AHO Aktuell - 29.12.2006

Islamisches Opferfest: Schlachten nur in Schlachthöfen +++ Betäubung vorgeschrieben


Borken (aho/lme) - Zum muslimischen Fest "Kurban Bayram", dem "Fest
der Brüderlichkeit", weist der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des
Kreises Borken darauf hin, dass Opfertiere nur betäubt geschlachtet
werden dürfen. Das muslimische Fest findet vom 31. Dezember 2006 bis
zum 3. Januar 2007 statt. Traditionell werden als Opfertiere Schafe
oder Rinder geschlachtet und das Fleisch zum Fest an Verwandte und
Freunde verschenkt.

"Vor jeder Schlachtung müssen die Tiere dem amtlichen Tierarzt oder
Fleischkontrolleur des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel vorgestellt
werden", darauf weist Dr. Harri Schmitt vom Fachbereich Tiere und
Lebensmittel des Kreises Borken hin. Wer ein Tier schlachten möchte,
muss dazu einen der Schlachthöfe im Kreisgebiet aufsuchen. Geöffnet
sind die Schlachthöfe in Reken, Legden, Ahaus-Alstätte und Borken.
Schlachtungen im Freien sind nicht erlaubt.

"Vor der Schlachtung müssen die Tiere betäubt werden", nennt Dr. Harri
Schmitt eine weitere wichtige Vorschrift. Auch das jüngste Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2006 (BVerwG 3 C 30.05) ändert
daran nichts. Das Urteil bezog sich lediglich auf eine
Ausnahmeregelung in einem speziellen Fall.

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel hofft auf das Verständnis und
eine gute Zusammenarbeit mit den Muslimen, die während der kommenden
Festtage Opfertiere schlachten möchten.







 



 

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