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AHO Aktuell - 28.12.2006

Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreis überwacht Schlachtungen zum Kurbanfest


Siegburg (aho/lme) - Vom 31. Dezember 2006 bis 3. Januar 2007 feiern
muslimische Mitbürger Kurban Bayram, das Fest der Brüderlichkeit. An
diesen hohen Festtagen werden meist Schafe, aber auch Rinder
geschlachtet und das Fleisch zum Teil an Verwandte und Freunde
verschenkt.

Das Kreisveterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist aus diesem Anlass
darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Opfertiere das in
Deutschland geltende Recht zu beachten ist. Jedes Schlachttier, auch
ein Schaf- oder Ziegenlamm, muss vor der Schlachtung dem amtlichen
Tierarzt oder Fleischkontrolleur des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt
werden. Nach der Schlachtung muss das Fleisch auf seine
Genusstauglichkeit untersucht werden. Die Schlachtung der Tiere darf
nicht im Freien, sondern nur in amtlich registrierten oder
zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Schlachttiere müssen vor dem
Schlachten betäubt werden. Die Betäubung vermeidet Schmerzen und
Leiden der Tiere während der Tötung. Da die Betäubung weder zum Tod
des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch auf
diese Weise geschlachteter Tiere von vielen islamischen
Religionsgemeinschaften als "halal", das bedeutet "erlaubt",
akzeptiert.



 



 

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