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AHO Aktuell - 27.12.2006

Islamisches Opferfest: Opfertiere im Kreis Düren müssen betäubt werden


Düren (aho/lme) - Der Kreis Düren weist darauf hin, dass, entgegen
vieler Meldungen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom
23.11.2006 (BVerwG 3 C 30.05) zum Schächten keine generelle Erlaubnis
zum betäubungslosen Schlachten darstellt. Das Urteil hat keine
Auswirkung auf die mit Erlass des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2003 bekannt gemachten
Schlachtbedingungen (Schlachtung nur mit Betäubung und entsprechender
Sachkunde).

Bei dem jetzt verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts handelt
es sich lediglich um ein Urteil zu einem Altverfahren eines hessischen
Metzgers aus dem Lahn-Dill-Kreis (VGH Kassel 11 UE 317/03), der sich
mit seiner Revision gegen den etwaigen Ausschluss zur Erteilung
etwaiger Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten durch
die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz
wehrte. Der Urteilsverkündung fehlt zudem bis heute die Begründung.

Parallel sind die Bestimmungen des Fleischhygienerechts, wonach die
Tiere vor und nach der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt bzw.
Fleischkontrolleur zu untersuchen sind, zu beachten. Wegen BSE muss
darüber hinaus sichergestellt sein, dass der Verzehr bestimmter
Tierkörperteile durch Menschen ausgeschlossen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Betäubungsgebot
oder gegen die Schlachttier- und Fleischuntersuchungspflicht den
Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat erfüllen und
entsprechend geahndet werden. Es wird daher an alle muslimischen
Bürger appelliert, das Angebot in den bekannten Schlachtstätten zu
nutzen und nur dort ihre Opfertiere schlachten zu lassen. Das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hofft auf Verständnis und
eine gute Zusammenarbeit an den beiden Tagen.




 



 

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