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AHO Aktuell - 17.12.2006

Gericht: Tierarzt muss 1,4 Millionen Euro Schadensersatz zahlen


Paderborn / Delbrück (aho) - Der Tierarzt Karl-Heinz Schmack aus dem
ostwestfälischen Delbrück muss dem Land Nordrhein-Westfalen 1,4
Millionen Euro Schadenersatz zuzüglich 350.000 Euro Zinsen zahlen. Das
Landgericht Paderborn gab am Freitag einer entsprechenden Klage des
Landes statt. Das Land hatte dem 53 Jahre alten Tierarzt vorgeworfen,
für die Verbreitung der Schweinepest verantwortlich sein, der in den
Jahren 1996 und 1997 in Ostwestfalen etwa 58.000 Schweine zum Opfer
gefallen waren. Der dem Grunde nach bereits vom Oberlandesgericht Hamm
rechtskräftig verurteilte Tierarzt hat Menschenrechtsbeschwerde beim
Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingelegt und eine Strafanzeige
gegen das Umweltministerium in Düsseldorf erstattet. Schmack
beschuldigt darin die Behörde, von ihm zu Unrecht Schadenersatz zu
fordern. Der Schaden sei dem Land gar nicht entstanden. Zum Teil habe
dafür die Europäische Union gezahlt und die Tierseuchenkasse des
Landes habe sich über erhöhte Beiträge Geld von den Landwirten
zurückgeholt. Der Anwalt des Tierarztes bezeichnet daher die
Schadenersatzklagen gegen den Tierarzt als Prozessbetrug und spricht
von einem Justizskandal.



 



 

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