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AHO Aktuell - 03.12.2006

Neue Regelung für die Haltung von Legehennen gilt am 1. Januar


Saarbrücken / Lebach (aho) - Landwirtschaftliche Betriebe, die
Legehennen in Käfighaltung halten, haben noch bis zum 15. Dezember die
Gelegenheit zu entschieden, ob und wie sie ihr Stallsystem umstellen.
Darauf weist jetzt das Saarländische Umweltministerium hin. Bis zum
15. Dezember 2006 nämlich sind alle Landwirtschaftlichen Betriebe laut
der Hennenhaltungsverordnung verpflichtet, für die Eierproduktion ihr
neues Tierhaltungskonzept vorzulegen.

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung steigt Deutschland mit dem
Ablauf diesen Jahres offiziell aus der konventionellen Käfighaltung
von Legehennen aus. Die neue Verordnung sieht als künftige
Haltungsform für Legehennen die so genannte Kleinvoliere als
Kleingruppenhaltung vor.

Legehennenbetriebe, die ihre Tiere bisher in Käfigen halten und
künftig auf die Kleingruppenhaltung in Kleinvoliere ausweichen wollen,
müssen ein verbindliches Umbaukonzept bis zum 15. Dezember 2006
offiziell eingereicht haben. Erst damit wird die Weiternutzung
vorhandener Käfige bis zum 31. Dezember 2008 möglich. Adressat für die
Einreichung des verbindlichen Umbaukonzeptes im Saarland ist das Amt
für Landentwicklung, 66822 Lebach, Dörrenbachstraße 2, Telefon: 0 68
81/50 0-0.

Die Anforderungen für die Tierhaltung in den Kleinvolieren, die die
Landwirtschaftlichen Betriebe künftig beachten müssen, umfassen eine
Reihe von Änderungen: So beträgt die Gesamtmindestfläche pro Gruppe
2,50 Quadratmeter. Jede Henne muss dabei über eine nutzbare Fläche
von wenigstens 800 Quadratzentimeter verfügen. Übersteigt das
Durchschnittsgewicht der Tiere einen Mittelwert von zwei Kilogramm, so
sind 900 Quadratzentimeter verbindlich vorgeschrieben. Auch die Höhe
der Kleinvolieren wird neu festgeschrieben. Die Höhe einer
Haltungseinrichtung muss an der Seite, an der der Futtertrog
angebracht ist, mindestens 60 Zentimeter betragen und darf an keiner
Stelle über der Fläche niedriger als 50 Zentimeter sein. Ebenfalls neu
sind die Bestimmungen zu Einstreubereich, zum Gruppennest und zu den
Sitzstangen. Nähere Informationen zur neu in Kraft getretenen
Verordnung finden Sie im Internet.


Um die Investitionen der landwirtschaftlichen Betriebe bei der
Umstellung auf alternative Haltungsformen für Legehennen finanziell zu
unterstützen, bieten Bund und Länder entsprechende Förderprogramme an:

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft fördert über das Bundesprogramm "Tiergerechte
Haltungsverfahren" Investitionen zur Umstellung auf alternative
Haltungsformen für Legehennen. Das Programm richtet sich an alle
Hennenhaltenden Betriebe, ungeachtet der Rechtsform und des
Viehbesatzes. Die Förderung wird in Form einer Zinsverbilligung (bis 3
%) für Kapitalmarktdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
gewährt.

Förderungsfähig sind Investitionen zur Umstellung bestehender
Haltungseinrichtungen für Legehennen auf die Anforderungen der zweiten
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung,
wenn damit keine Erhöhung der Produktionskapazität verbunden ist.

Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Für kleine und mittlere Legehennenbetriebe könnte das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (ASP) der Länder von Interesse
sein. Es richtet sich in erster Linie an Betriebe, die auf besonders
tiergerechte Haltungsformen umstellen wollen.

Mit den Fördermöglichkeiten soll ein Anreiz für die Boden- und
Freilandhaltung geschaffen werden. In Fortführung der gegenwärtigen
Fördermöglichkeiten ist ab 2007 eine Förderung von bis zu 25 Prozent
der Investitionskosten geplant. Bei der Installation von besonders
tiergerechten Haltungsverfahren können sogar bis zu 30 Prozent
übernommen werden. Ansprechpartner im Saarland ist hierfür das Amt für
Landentwicklung, Dörrenbachstraße 2, 66822 Lebach, Telefon: 0 68 81/50
0-0.



 



 

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