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AHO Aktuell - 01.12.2006

Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Luxemburg


Luxemburg (aho) - Der erste Fall von Blauzungenkrankheit in Luxemburg
wurde durch Laborbefund am 29. November 2006 auf einem Rinderbetrieb
in Hüpperdingen festgestellt. Das infizierte Rind, welches zweieinhalb
Jahre alt ist, wurde vor zehn Tagen von einer in Belgien liegenden
Weide nach Hüpperdingen zur Einstallung zurückgebracht. Das teilt das
Agrarministerium von Luxemburg mit.

Die Blauzungenkrankheit wird von Stechmücken auf die Wiederkäuer
(Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen und stellt keine Gefahr dar für
den Menschen, weder durch den direkten Kontakt mit Tieren noch durch
den Verzehr von Tier- und Nahrungsprodukten.

Die sanitären, gesetzlich geregelten Maßnahmen sehen eine
vorübergehende Sperre des infizierten Rinderbetriebes vor sowie die
Ausweisung einer Infektionszone von 20 km Radius in welcher die
Bewegungen der anfälligen Tiere gemaßregelt sind. Der direkte
Transport zum Schlachthof ist zugelassen, während Zuchttiere einem
Abtransport nur ausgesetzt werden können unter der Bedingung, dass sie
innerhalb der sieben vorhergehenden Tage einer Blutprobe mit negativem
Resultat unterzogen wurden.

Die Einschleppung des ersten Falles der Blauzungenkrankheit in
Luxemburg zeugt von der Wichtigkeit der sanitären Überwachung der
importierten Tiere aus dem Ausland, dies besonders angesichts einer
steigenden Globalisierung der Tierbewegungen.

Die Veterinärverwaltung wird deshalb auch weiterhin alle anfälligen
Tiere, welche während der Weidezeit im nahen Ausland aufgeweidet waren
und so im Infektionsgebiet der Blauzungenkrankheit standen, einer
Laboruntersuchung unterziehen. Bis zum Vorliegen der jeweiligen
Laborresultate bleiben die betroffenen Betriebe gesperrt und werden
dementsprechend benachrichtigt.



 



 

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