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AHO Aktuell - 22.11.2006
Gericht: Berger kein Gammelfleisch-Händler +++ Millionenklage gegen Freistaat Bayern
Landshut (aho/lme) - Der Passauer Wildfleischhändler Karl Heinz
Berger, der vom Landsgericht Landshut wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu
einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, ist zu
unrecht als Gammelfleisch - Händler tituliert worden. Das betonte der
Vorsitzende Richter Alfons Gmelch bei der Urteilsverkündung. Ein
Sprecher des Gerichts bestätigte gegenüber der Presse, dass das
Verfahren keine Beweise lieferte, dass Berger verdorbene Ware in
Verkehr gebracht hätte. Die Gesundheit der Verbraucher sei somit zu
keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen.
Bergers Verteidiger will nunmehr eine Schadensersatzklage in Höhe von
zehn Millionen Euro gegen den Freistaat Bayern einbringen. Er wirft
den Verantwortlichen Rufmord vor, weil sie Berger als
Gammelfleisch-Händler öffentlich bloß gestellt hätten. Auch die
Insolvenz des Unternehmens hätten die Behörden zu verantworten.
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de