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AHO Aktuell - 21.11.2006

Rheinland-Pfalz: Blauzungenkrankheit in 55 Betrieben nachgewiesen


Koblenz (aho) - Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter in
Rheinland-Pfalz aus. Laut Landesuntersuchungsamt (LUA) wurde das Virus
seit dem Ausbruch Ende September in 55 Betrieben nachgewiesen. Sie
liegen in den Kreisen Altenkirchen, Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich,
Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Neuwied, Trier-Saarbrug, im
Westerwaldkreis, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Rhein-Lahn-Kreis und in
der Stadt Koblenz. Die betroffenen Betriebe stehen unter behördlicher
Beobachtung.

Im Rahmen eines Monitorings werden zurzeit in ausgesuchten Gebieten
des Landes sowohl bei Haus- als auch bei Wildwiederkäuern Stichproben
entnommen und im LUA auf Blauzungenkrankheit untersucht.

Innerhalb der 20-Kilometer-Gebiete (siehe Seite 2) stehen alle
Betriebe unter behördlicher Beobachtung, Wiederkäuer müssen regelmäßig
klinisch untersucht werden.

Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit
übertragen, müssen Wiederkäuer mit Insektiziden behandelt und eine
Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall
gehalten werden. Ausnahmen von der Stallpflicht sind möglich.

Tiertransporte unterliegen nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen.
Über die genauen Regelungen und die unterschiedlichen Beschränkungen
für unterschiedliche Nutzungsrichtungen und Bestimmungsgebiete können
sich Tierhalter bei der zuständigen Behörde vor Ort (Kreisverwaltung
bzw. Verwaltung der kreisfreien Stadt) informieren.

Den Tierhaltern wird außerdem empfohlen, auch in der
150-Kilometer-Zone - sie umfasst das komplette Gebiet des Landes
Rheinland-Pfalz, das nicht in einer 20-km-Zone liegt - alle
Wiederkäuer mit Insektiziden zu behandeln, um eine Infektion der Tiere
mit dem Blauzungenvirus durch die stechenden Insekten zu verhindern.

Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Kreise Altenkirchen, Neuwied, Ahrweiler, Daun,
Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, die Kreisfreie Stadt
Koblenz, der Rhein-Lahn-Kreis, der Rhein-Hunsrück-Kreis und der
Westerwaldkreis.

Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und
Prüm sowie aus Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden
Heilenbach, Schleid, Seffern, Sefferweich, Ehlenz, Oberweiler,
Bickendorf, Fließem, Nattenheim, Wiersdorf, Ließem, Biersdorf am See,
Hamm, Echtershausen und Niederweiler.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die
Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad
Sobernheim nördlich der B 41 und die Verbandsgemeinde Kirn-Land
nördlich der B41.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich,
Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die
Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch,
Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg
die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt,
Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt
Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden
Franzenheim Hockweiler und Igel.

Die Kreisfreie Stadt Trier

Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Im Landkreis Birkenfeld die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie aus der
Verbandsgemeinde Birkenfeld die Ortsgemeinden Achtelsbach und Brücken.



 



 

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