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AHO Aktuell - 27.10.2006

Gammelfleisch: Zu früh Alarm geschlagen?


Hamburg (aho/lme) - Hamburgs Zweite Bürgermeisterin,
Verbraucherschutzsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat angesichts der
Medien-Berichte über die Sicherstellung von tiefgefrorenem
Fleisch
in einem Stellinger Betrieb vor öffentlichen
Fehleinschätzungen gewarnt: "Falsche Informationen, Vorverurteilungen
und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber
nicht." Dies schade auch und gerade denjenigen, die sich um hohe
Qualität für den Verbraucher einsetzen. Die Sicherstellung von Fleisch
bei amtlichen Untersuchungen, sei eine präventive Maßnahme und nicht
einem Schuldbeweis gleichzusetzen.

"Mit einem Urteil muss gewartet werden, bis die
Untersuchungsergebnisse vorliegen. Nicht selten stellt sich heraus,
dass die Ware dann letztendlich nicht zu beanstanden ist", so
Schnieber-Jastram weiter. Ein immer wieder auftretendes
Missverständnis sei die Tatsache, dass ein Mindesthaltbarkeitsdatum
kein Verfallsdatum sei. Insbesondere im Hinblick auf Tiefkühlfleisch
habe Hamburg sich deshalb beim Bund immer wieder dafür eingesetzt,
Forschungen in Auftrag zu geben, um daraus gesicherte Regeln für die
Lagerdauer von Tiefkühlfleisch festzulegen.

"Eine Vorverurteilung nützt niemandem, sondern kann unter Umständen
mittelständische Existenzen vernichten und die Akzeptanz für einen
echten Verbraucherschutz in der Wirtschaft beschädigen", so
Schnieber-Jastram abschließend.


 



 

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