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AHO Aktuell - 24.10.2006

Blauzungenkrankheit erreicht die Stadt Soest


Soest (aho) - Das Friedrich-Löffler-Institut, das
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostsee-Insel
Riems, hat am Montag, 23. Oktober 2006, den fünften und sechsten Fall
von Blauzungenkrankheit im Kreis Soest bestätigt. Die erkrankten
Rinder stammen aus Beständen in den Soester Ortsteilen Enkesen und
Röllingsen. Das teilt der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest
mit.

370 Fälle von Blauzungenkrankheit werden in Nordhrein-Westfalen
mittlerweile insgesamt gezählt. Wegen der allgemeinen Entwicklung des
Seuchengeschehens und unabhängig von den neuen Fällen in Soest wird
mit Wirkung vom 24. Oktober 2006 das gesamte Gebiet von
Nordrhein-Westfalen "Gefährdungsgebiet" (ehemalige 20-Kilometer-Zone).
Für die Tierhalter und Viehhändler im Kreis Soest, der schon zum
Gefährdungsgebiet erklärt worden war, gelten mit der neuen
Landesverordnung angepasste Transportrestriktionen.

Innerhalb von NRW dürfen Schlacht- und Zuchttiere ohne Genehmigung
verbracht werden Schlachttiere dürfen auch in das Beobachtungsgebiet
(ehemalige 150-Kilometer-Zone) ohne besondere Auflagen transportiert
werden. In "freie" Gebiete innerhalb Deutschlands können Schlachttiere
allerdings nur mit Genehmigung des Veterinärdienstes in verplombten
Transporten gebracht werden.

Zuchttiere dürfen in das Beobachtungsgebiet nur mit Genehmigung und
nach tierärztlicher Untersuchung gebracht werden. Der Transport in
"freie" Gebiete ist untersagt. Im Kreis Soest gibt es 40.000 Rinder
sowie 16.000 Schafe und Ziegen.


 



 

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